Full text : Ursachen der Amerikanischen Concurrenz

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Summen  hinreichend  sind,  die  Auswanderer  bis  zur  Einbringung
ersten  Ernte,  von  wo  an  sie  aus  eigenen  Mitteln  leben
Werden,  mit  dem  Nöthigsten  versorgen  zu  können.  Sollte  ein
Auswanderer  früher  oder  bei  seiner  Einschiffung  in  Bremen
eine  grössere  Summe  freiwillig  bei  dem  Vereine  deponiren
Wollen,  um  auch  für  diese  der  obengenannten  Vortheile  theilhaftig
  zu  werden,  so  wird  der  Verein  und  in  dessen  Namen
^6r  Agent  für  die  empfangene  Summe  eine  Bescheinigung
^usfertigen,  gegen  deren  Vorzeigung  die  Colonialkasse  in
Texas  die  Rückerstattung  in  baarem  dort  üblichem  Gelde
*^ach  dem  Tagescourse  leisten  wird.  Der  Verein  vergütet  für
solche  Deposita  3  Proc.  pr.  annum  bis  zum  Tage  der  Erhebung. ­
  —  Es  fordert  endlich  der  Verein
8.  Bewohnung  des  dem  Colonisten  überlassenen  Hauses,
sowie  Urbarmachung  und  Umzäunung  von  mindestens  15  Acres
während  und  binnen  drei  Jahren  vom  Tage  der  Besitzanweisung ­
  an  gerechnet  —  und
9.  Allgemeine  Anerkennung  der  Colonisationsmassregeln
^cr  Direction  während  der  drei  ersten  Jahre,  so  lange  der
Colonist  noch  nicht  vollständiger  Eigenthümer  des  Landes  ist.
Hat  der  Auswanderer  die  Einsendung  aller  seiner  amthch
  beglaubigten  Papiere  besorgt,  und  sind  dieselben  geprüft
^nd  für  gut  befunden  worden,  so  hat  derselbe  den  betreffen-'ien
  Auswanderungscontract  zu  unterschreiben  und  pro
^opf  IO  fl.  bei  der  Direction  zu  deponiren,  als  Pfand,  dass
sich  wirklich  zu  der  angegebenen  Zeit  am  Einschiffungsort
^infinden  will,  da  die  Direction  dem  Schiffsrheder  für  die  Anzahl
  Köpfe  Garantie  leisten  muss,  und  erhält  alsdann  einen
dem  Vereinsstempel  versehenen  Eir  vanderungsschein,
•lebst  genauer  Angabe  des  Datums  und  des  Ortes,  wann  und
sich  zur  Einschiffung  einzufinden  hat.  Dieser  Einwantierungsschein
  wird  gegen  Rückgabe  der  Auswanderungs-Papiere
  von  dem  Agenten  in  Bremen  in  Empfang  genommen
•ind  von  diesem  alsdann  nach  Beendigung  der  sub  7  aufge-^hrten
  Geschäfte  die  Aufnahme  in  das  Schiff  angeordnet.
Gegenüber  diesen  von  den  Colonisten  zu  leistenden  Ver-•ndlichkeiten
  giebt  und  besorgt  der  Verein:
            
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