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Boden dem Besitzer gehört ,,bis zum Mittelpunkte der Erde“.
Ein Freischurfrecht existirt also nicht. Alle Mineralien gehören
dem Besitzer. Bei den bisher anerkannten Grants
wurde dies massgebend. Allein bei Untersuchung der Schenkungsurkunden
stellte es sich heraus, dass nach den alten spanischen
Coutumes (Gesetz 5, Titel 2, Partida 2) die Schätze unter der
Erde nicht alle gleichzeitig mit dem Lande verliehen wurden,
sondern extra in der Belehnungsurkunde als mitgegeben bezeichnet
werden mussten. Gold, Silber und Quecksilber blieben
Regale. Aber selbst in dem Falle, dass sie mit verliehen
wurden, gehörten sie dem Grantinhaber nur so lange, als
jener König lebte, welcher die Schenkung machte! Als
die Union die Landgrants anerkannte, hat sie bisher auch
ein Recht der Besitzer an allen Mineralien darin anerkannt,
aber nur aus Unkenntniss jener spanischen Gesetze, die auch
später noch in Mexico galten. Das wird sje jetzt wahrscheinlich
nicht thun. Unconfirmirte Grants, die hinfur
bestätigt werden sollten, werden also nur die Oberfläche, nicht
alle Mineralien umfassen, welche in den meisten Grants den
werthvollsten Theil bilden, wenn jenes Gesetz angenommen
werden sollte, das über diese Materie dem Congresse seit
vorigem Jahre vorliegt.
In Neu-Mexiko, wo ich diese interessante Angelegenheit
zu studiren Gelegenheit hatte, existiren etwa 200 solcher
„Privat-Grants“ die an Privatpersonen, 25 „Pueblo-Grants“
die an Stadtcommunen verliehen worden sind, und ferner
mehrere, die Indianergemeinden verliehen wurden. Hiervon
sind aber bisher nur 46 von der Unionsregierung bestätigt
worden.
Der älteste dieser bestätigten Grants ist im Jahre 17*^
vom Könige von Spanien, der jüngste i860 von der Unionsregierung,
der vorletzte 1846 von Mexiko verliehen worden.
Jener Grant von i860 war nur ein Tausch. Die UnionsregiC'
rung gibt keine solchen Grants, ausser an Eisenbahncompagnien
zur Beförderung des Bahnbaues — dann aber in g®'
trennten Sectionen von je einer Quadratmeile Grösse,
Jahre i860 tauschte sie von den Erben des Louis Maria C.