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Er kann endlich dritte 80 Acres öffentlichen Landes um
2V2 Dollars per Acre verkaufen: Mehr Unionsland aber kann
er um keinen Preis von der Unionsregierung erwerben, als
240 Acres Land I. oder 480 Acres Land II. Klasse. Man
will eben die Latifundienbildung verhindern. In der Regel
begnügen sich arme Ansiedler damit, eine Homestead von 80
oder 160 Acres aufzunehmen ; nur wohlhabendere nehmen
noch mehr Land auf. Im Winter 1882/83 beschloss der Congress,
das Vorkaufsrecht ad 3 aufzuheben, da es in fraudulöser
Weise zur Latifundienbildung missbraucht wurde.
In den älteren Staaten stellten sich schon Ende der
dreissiger Jahre jene Uebeistände heraus, welche die gleiche
Erbtheilung und freie Verfügung des Eigenthümers über den
Boden zu unseren Zeiten erzeugt: Zwergwirthschaft und tiefe
Verschuldung der Bauernhöfe. Besonders fühlbar wurde dies
nach der grossen Bank- und Finanzkrisis, von der die Union
1837 bis 39 heimgesucht wurde und in der eine Unmasse von
Bauern bankerott wurde.
Da begann die Gesetzgebung einzelner Staaten umzukehren.
In Texas wurde schon 1839 bestimmt, dass ein Landgut
von bestimmter Grösse mit dem nöthigen Vieh und Vorräthen,
die bis zur nächsten Ernte ausreichen, wegen Schulden
uicht mit Beschlag belegt werden kann. Andere Staaten
folgten mit ähnlichen Gesetzen. In einzelnen Staaten durfte
^er Besitzer einer solchen Homestead unter keinen Umständen,
^uch nicht mit Einwilligung seiner Frau, Schulden auf die
Homestead hypothekarisch eintragen lassen, in anderen konnte
es, wenn letztere ein willigte. Steuerrückstände, Lohn von
-'^bei^ern und Handwerkern in bestimmtem Ausmaasse und
^Gr Kaufpreis einer Homestead, soweit er nicht baar bezahlt
constituiren jedoch ein Pfandrecht auch an die Homestead.
In 15 Staaten bildet diese Homestead-Exemption einen
Theil der Staatsverfassung, in anderen nur eine Abtheilung
'Ul bürgerlichen Gesetzbuche. Nur in Delaware, Connecticut,
Maryland, Oregon und Rhode-lsland cxistiren solche Homestead-Exemptionen
nicht Zuerst wurden sie in den Acker-