429
Besitz nehmen können, doch darf sie nicht getheilt werden, so
lange nicht alle Erben über 21 Jahre alt sind, auch darf bis
dahin für keinen Miterben eine Capital- oder Rentenabfindung
hypothekarisch eingetragen werden.
Diese Agrargesetzgebung der Union hat ausserordentliche
Erfolge gehabt. Die Zahl der Farmen hat sich seit i860.
Seitdem die neuen Horaestead-Gesetze der Union, der Süd-Staaten
und zahlreicher Territorien datiren, verdoppelt, von
^•044 077 auf 4.008.907. (Siehe die Tabellen auf Seite 424
Bis 426.)
Die Latifundienbildung ist hintangehalten worden, obschon
es in den ehemals mexicanischen Landestheilen zahl-'"Giche
Grossgrundbesitzungen gab, als diese von der Union
annectirt wurden.
Umfasst man mit dem Begriff Bauer jeden Besitzer von
50 bis 1000 Acres, so gab es deren in der Union 2.802.865,
^ic alle maschinenfahig sind. Spannfahig sind auch die Besitzer
der Höfe von 20 bis 50 Acres, und somit beträgt deren
^^Bl 3.586.339, welche durch die canadischen von 1871 und
neu in der Union und in Manitoba und Ostcanada seit
*^®sp. 1880 und 1871 gegründeten gut und gern jetzt auf
4 Millionen gesteigert sind, von denen ca. * ^ Eigenthümer
ihrer Farmen und durch Homestead-Exemptionsgesetze im Be-^‘tz
eines reichlich bemessenen Minimums geschützt sind.
Ganz Europa besitzt einen solchen Bauernstand nicht!
eiche ungeheure wirthschaftliche und politische Macht liegt
4 Millionen, meist wohlhabenden, vollkommen freien, sich
Selbst verwaltenden und dazu mit der nöthigen Bildung voll-°
Ulmen ausgerüsteten Bauern! Dergleichen sah die Welt nie. Wir
®^ehen nier einer ganz neuen Erscheinung gegenüber. Diese
''^^ise Agrarpolitik, welche die Homesteads in der Normalgrösse
160 Acres schuf und zu erhalten strebte, wirkt weiter,
Canada ergriffen und dehnt sich schon auf Mexico aus,
Welche beide Staaten mit der Union bald vereinigt werden dürften,
ln Ungarn gab es 1867 — seitdem hat man sich gescheut,
umsichgreifende Elend zu constatiren — 1.444.400 Grund-^*^er
mit Besitzungen unter 5 Joch, ca. 7 Acres, Besitzer