Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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ganz hübschen Nutzen, so z. B. 148,634 M. Zins und 52,118 M. 
Zinsen an Kontokorrent-Geschäften, hatte dafür aber auch in letzterer 
Sparte einen Verlust von 40,566 M. zu verbuchen. Der Konsortial- 
Konto war Ende v. J. gänzlich ausgeglichen, die Efíektenbestânde 
von 1,171,475 M. bestanden zu 479,459 M. aus eigenen Boden 
kredit-Obligationen, zum andern Theil aus versehiedeneu, für das 
Bankgeschäft vorräthigeii Effekten in kleineren Beträgen, ln Be 
ziehung auf diese beiden Konti, welche den wunden Punkt der 
meisten Kreditbanken zu bezeichnen pflegen, wäre also bei dem 
gegenwärtigen Institute Alles in schönster Ordnung. Die Konto 
korrent-Debitoren von 2,188,379 M. waren zur Höhe von 1,017,654 M 
durch Depots gedeckt, 280,602 M. waren Bankiersguthaben, so 
dass nur etwa 900,000 M. unbedeckt blieben, was im Verhältniss 
zum eingezahlten Aktienkapital von 5,400,000 M. eine geringe Be 
lastung genannt werden kann. Den disponiblen Mitteln von 111,434 M. 
Kasse, 38,809 M. Sorten, 54,091 M. Coupons, 977,458 M. Wechsel und 
dem schon erwähnten Effektenstand stehen an kurztälligen VerpHich- 
tungen 430,897 M. Tratten, 1,089,891 M. Kreditoren und 1,413,085 M. 
Kassenscheine gegenüber. Der Gewinn-Saldo im Bankgeschäit 
beträgt nur 130,272 M., da ausser dem schon gemeldeten Verlust 
im Kontokorrent-Geschäfte 46,497 M. als nachträglich erhobene 
Taxe für eine, Anfang 1873 vorgenommene Statutenänderung als 
Ausnahms-Ausgabe zu verbuchen waren, was einem Betrage von 
0.97 des Aktienkapitals gleichkommt. Der zur Gewinnvertheiliuig 
nach Dotirung des eigenen Reservefonds verbleibende Reingewinn 
des llypothekeii-Geschäftes beträgt 239,470 M. Aus dem Gesammt- 
betrage von 369,742 M. resp. nach Abzug von 563 M. aus 1875, 
von 369,179 M. erhalten die Aktien pro rata temi)oris 192,000 M. 
als 4 pCt. Zins mit 192,000 M., der Reservefond 8,859 M., die 
Verwaltung 35,435 M. Tantiemen, dann die Aktionäre 2 pCt. Super 
dividende mit 96,000 M., während der Rest von 37,448 M. dem 
Reservefond als Extra-Dotation zugewiesen wird. Zu bemerken ist 
dabei, dass die Statuten die Vertheilung des ganzen Gewinnrestes 
als Superdividende vorschreiben, und dass für die Aktionäre um 
so weniger ein Grund zur Verzichtleitung auf den nicht vertheilten 
Betrag besteht, als die Verwaltung sich ihre Tantiemen voll aus 
der ganzen, hiezu statutarisch heranzuziehenden Gewinnsumme 
berechnet hat, obwohl doch auch sie, in Hinsicht ihrer Gewinn 
betheiligung, das Interesse haben sollte, zur Konsolidiiung der
	        
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