VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelaltee. 335
In einer großen Stadt wie Köln z. B. zählten die Gewand-
schneider viele Angehörige der Geschlechter, ja selbst verdiente
Amtleute der Richerzeche zu den ihrigen!). Patrizier und Ge-
wandschneider decken sich freilich nicht. Mitunter halten sich
die ersteren ~ in älterer Zeit gilt dies übrigens stets nur von
einzelnen, nie von der Mehrzahl der Patrizier einer Stadt –
auch ganz vom Handel fern. Diejenigen aber, die sich ihm wid-
men, begegnen uns (wenigstens bis ins 14. Jahrhundert) meistens
als Gewandschneider. Es hängt hiermit zusammen, daß die
Gewandschneider von großem Selbstbewußtsein erfüllt sind.
In einer Bremer Urkunde (von 1263) heißt es?): die Gewand-
schneider (pannicidae) in hac civitate et in alis civitatibus
sunt de melioribus; ihr mercimonium fei ein houestum. In
der erwähnten Middelburger Urkunde tritt ihr Standesgefühl
besonders lebendig hervor: alle, welche sich mit artes. que mecha-
nice dicuntur, beschäftigen, werden von dieser Kaufmanns-
gilde ausgeschlossen?). Die Kaufleute jedoch, die so hoch über
den Handwerkern zu stehen glauben, sind nicht Großhändler,
sondern Detaillissten.
Der vornehme Name der „Laubenherren“ in Wien und der
') Lau, S. 219. Jn seiner trefflichen Abhandlung über das Kölner
Patriziat, Westdeutsche Ztschr., Bd. 14, S. 327, Anm. 71 sagt Lau
über ein Kölner Geschlecht: „Gerade bei dieser Familie tritt es be-
sonders deutlich hervor, wie vor allem der Gewandschnitt Reichtum
und damit zusammen politisches Ansehen beförderte.“ S. 330 stellt
er fest, daß sich auch Patrizier mit der Ritterwürde in der Gewand-
schneidergilde befanden. Vgl. unten Seite 363. Schmoller, Straß-
burger Tucher- und Weberzunft, S. 459. Über den vornehmen
Charakter der Gewandsschneidergilde in Stralsund s. Hanssische Ge-
schichtsblätter, 1872, S. 107. Philippi, Zur Verfassungsgeschichte
der westfälischen Bischofsstädte, S. 73: „Man findet in fast allen
deutschen Städten, und ebenso auch den wesstfälischen, die Wand-
schneider und Weinhändler als die ältesten und angesehensten Kauf-
leute." Vgl. auch Ilgen, Chroniken der deutschen Städte, Bd. 14,
S. QRIR.
?) Hegel, Städte und Gilden, Bd. 2, S. 472.
3) S. ferner Hegel, Bd. 2, S. 408, Anm. 6 und S. 479 ff., über
ein Zeugnis aus Flandern, ebenda S. 187, Anm. ].