YMeerifo
MarkierungSvorfchriften: .
Ale Sendungen müjffen wie Folgt bezeichmwet fein:
a) Name und AnfeHrift des Käufer in Mexiko;
b) zu Händen von (Name und AnfooOrift es Zollhaus-
bertreter3 im SingangsSHafen).
Alle Backftüce müffen der Reihe nach numeriert Jein.
Huberdem muß auf dem Backftück das RKRoh- und Legal-
zjeiwicht angegeben fein.
Das Legalgemwicht it das Gewicht der Ware einfeOliech-
lich der inneren Verpadung, mie Kartons, Blechihachteln,
Aöjlten oder Flajchen ufw., jedoch nicht das Gewicht der
iußeren Verpachung, mie Kiften, Verfchläge im.
Wenn Unterfchiede zwifjfchen den Marken und Nummern
5er Berfchiffungspapiere und der Koli TOOL 1 werden,
ielit wenn nur ein Butchjtabe oder eine Zahl fehlt hHezw.
richtig ijt, beleat die merikanifche Zollbehörde die Güter
nit Zollitrafen. &3 ift alfo die größte Sorgfalt Darauf zu
serwenden, daß keine Unregelmäßigkeiten genannter Art
den Zolbehörden zu rüclihtSlofen Strafen Veranlafung
geben.
Ronfulatsgebühren:
Konfulatafakturen 10 Proz., Handelsjakturen bis 10 Pefo:
freis 10 bis 100 Befo: 2 Befo; mehr al8 100 Pefo: 4 Befo.
Bahlbar in Bankicheck auf Newyork oder in Dolarnoten
- 1 Brozent oder in Reichsmark + 1 Prozent Spefen.
Die Beglaubigungsaechlihr für Konfjulatsjakturen von
E Prozent ermäßigt KO auf 5 Prozent bei Folgenden
Waren:
ichtenhHolzteer, wenn nachweislich zur Reinigung von
CErzen im Flotationsberfahren beitimmt.
Aupferröhren;
3inft in Blöden, in Drahtform und in Pulverform;
Zink im durchlochten Platten zur Aufbereitung von Erzen;
Pflüge, ein- oder zweifcdharig, und ihre Erfaßteile;
aelel au8 Sifem von mehr al3 15 cm innerem Durch-
melfjer;
Dedel oder Bedachungen und Böden auZ Eifjen oder
Stahl, nachweislich für Behälter von mehr al8 2500
Liter Kauminhalt beftimmt;
Mineralöl, unrein, — Altaliniiche Cnanlire. — Natrium-
Hopofukfit:
Mafchinen aller Art für die Funduftrie, die Zandwirtfchaft,
den Berabaw und das Handwerk, nicht befonderZ auf-
geführt, forvie ihre einzelnen Teile und (Erfabitücke;
Traftoren mit Rädern aller Art, und ihre einzelnen Teile
oder Erfabitüce, wenn fie zu einem anderen Amece
nicht verwendbar find;
Werkzeuge aller Art für Handwerker;
Yampen: aller Art für Bergleute;
Düte und Selme für Beraleute und Veuermwmehrleute.
Die Konfuln follen beim Beglaubigen Der Fakturen
:inbheitliH den Saß von 10 Prozent erheben; mwmenn fi
ıber bei der Abfertigung der Waren in dem Zowamt et-
3ibt, daß e8 fih um die im vorhergehenden Aofaß genann-
en Waren handelt und demaemäß nıtr der Sag von 5 Pro-
jent zu erheben ijt, {fo foll daS Zollamt der beteiligten
Berfon eine dahin lautende Befcheinigung ausitellen, damit
da8 zuftändige Konfulat dem Abfender der Waren die zu:
viel gezahlten. Gjebühren eritattet.
Artbrungsbezeichnung: » {
Sn Mexiko beftehen Hinfichtlidh der UnmfprungsSbezeichnung
„Germann“ feinerlei einichränfende Lorichriften.
3Zollvorfichriften.
Aollvorfchriften fi
r Muster: . 2 al
Muiter unterliegen den entivrechenden Böllen. wenn fie nicht
ür den Verkauf wertlos find. eb
„ .. 8 aollfreie Muiter werden die YMbichnitte von ALCI-
toffen annejeben, welche nicht länger al8 20 Zentimeter Hand.
uch wenn fie die nanse Breite des Gewebes haben, fowie
ıle Gegenjtände, welche. meil ununfitändia. anım Verkauf
ungeeignet find,
Außerdem find Yınben von Meinen, Branntimeinen ober
difören in Behältern von nicht über 40 Bentiliter Inhalt
ınd bei einem Gewicht der Rlüliakeit bis zu 400 ®ramm
‚Ufrei auaulafien; ijeboch darf das Gefamtreingewicht oder
je: ®ej{amtinhalt der von einem Wbjender an einen Kon-
ianatar zu berfendenden Proben 5 Kilogramm oder 5 Liter
ıiht uüberiteigen.
Muiter ganzer Gegenitände, wie Fabrikate aus jedwedem
Material, Arammaren, Siien- oder Kuramwaren, Zücdher, Um-
hlangetücher, Strümpfe, Semden ufw. zahlen Die ent-
'predhenden Zölle oder werden aum Verkauf unbrauchbar ge-
nacht. indem He eingefdhnitten oder durchlocht werden, Wenn
Multerfendungen von Krammwaren oder Sifenwaren eingehen,
veldhe Seagenitände enthalten, die bverfchiedenen BZollfägen
interlienen, und das Gewicht jeder Kalte ich nicht beitimmen
‚Akt, 10 zahlt das Sansae den Boll in Höhe des Höchitbe-
tenerten in ber Dlılterfendung befindlichen Geaenitandes.
Nuiter im Reifeverkfehr: ” ,
Gandelt es fich um vollitändine Warenmufter, welche der Ein.
‘Uhrer unverändert wieder ausasuführen beabiichtint, Io kann
‚Dre Sinfubr sollfrei augelafien werden, wenn das Zollamt
zlaubt, daß ihre dentität beim Ausagange TFeltgeftellt werden
ann: in dieflem Falle hat der Bollverwalter eine Bürgichaft
der den. Betrag der Zölle, den bie Waren zu entrichten
jätten, au erfordern und dem Cinbringer der Waren eine
nit dem erforderlihen Stempel verfehene Beicheinigaung Zu
zrteilen, in der die einneführten Gegenitände nach ihrer
'ariflihen Benennung, die Au ihrer Kennzseidhnung erforder:
‚Gen Angaben und die zur Wiederausfuhr gewährte Friit
jermerkt find: bie Wiederausfuhr darf bei Vorlage der Multer
ınd ber vom Singanasasollamt erteilten Beldheinigung über
edes Bollamt erfolgen. Rach der Prüfung der Multer und
hrer Kdentifigierung auf Grund der beifolgenden TVeicheini-
una, berftändinct das Ausganaszsollamt das Singangszolamt
‚on der aechöria erfolaten Wiederausfuhr behufs Aufhebung
jer beitelten Bürafchaft oder Rüdaabe der hinterleaten Zoll-
zebühren.
„.. Die BoNämter fönnen für die Wiederausfuhr der einge
übhrten Multer eine Frilt bis zu 6 Monaten‘ bewiNigen; die
»m Aollanıt bewilliate Rrift kann auf Anluden des Bes
‚eilinten von der Holdireftion bis zu awei Jahren verlängert
verden; in diefem Falle hat die Sicheritelung in der Ginter-
eauna des Rollbetraage8 in bar zu erfolaen
wIlpflichtine Brieffenbungen: . ,
Seichloffene Briefe mit zollpflihtigem Inhalt ind nach Mexiko
zuläifie, nicht Wertbriefe, Kennzeihnung der anllpflichtigen
Briefe durch arıunen AnUzettel it erforderlich
Anmerkung: VBorfchriften für Warenfendungen:
„Sournal of the American Chamber of? Commerce
»% Mexiko“ Ihreibt: „Die erite wichtige Angelegenheit,
die eine nadı Mexiko liefernde Firma au erledigen Hat,
it die Beitätiaung des YMuftrans, Diejes {ft befonders
michtia, Telbit dann, wenn die Firma nicht Hicher fit, ob
He den, NMuftrag bünktlih erledigen ann. — Firmen
jollen daher ftets fofort den Wuftrang beltätigen und
den mexifanifchen Imborteur nach Meönlichfeit benach-
richtigen. wann He borauslichtlich die, Waren abichiden
önnen. Falt alle Aufträge merikaniicher Importeure
enthalten die NWuftragsnummer, Häufig auch die Requi-
itionanummer, Itet8 aber Die Worderung, daß die
Zenduna an ihren BSollagenten und Spediteur gerichtet
wird, welchen fie in dem von ihnen beitimmten Anfkunfts«
bafen haben. NYebde Kilte muk In großen BuchHitaben
die YMuftragsnummer, die volle Adreife des Smpfänger?
und deß YMaenten. fowie die NMummer der Lifte Hihren.
damit der Anhalt an der Örenze leicht feitgeitellt werden
Die Kilten mülhen von 1 an aufwärts numeriert werden,
und die Rabhlen mit denen der Ladelifte Übereinitimmen,
fan. Dieles 1it auch Für die Revifion durch die merxi-
fanilchen Aolbehürden erforderlich. Die Verfchiffungs:
abiere mülen bünftlih bei Mfendung der Ware an den
Moenten abaelchict werden, damit ettwaine Verzögerungen
vermieden werben, Die Ladeicheine müllen die AnfqOhrift
bes Empfängers fowie des Anenten enthalten, fomwie alle
Rennzeidhen der einzelnen Kiften. Die Lilte der Kilten
muß da3 Brutto-, Netto- und legale Gewicht in der Meihen-
folge der Nummern für Die einzelnen Kiften enthalten,
Da in Mexiko die Angaben nach dem Gewicht der Ware
erhoben werden. ift auf die Richtigkeit diefer Angaben
befonderer Wert zu leaen. ‚68 it ferner münfdenswert,
aß die SLiite Muffchluk aibt über das Material, aus
welchem die verkchiedenen Yrtifel Hergeftellt find, ins.
jefondere bei Metall» und Konfektionswaren, Die Ver
jaduna muß die zollamtlidge Deffnung des Pakets durch
%erausnehmen der Nänel oder Schrauben oder durch
Löfına de8 Minhfohens8s der Umbhlüllunga leicht aeltatten