Object: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

YMeerifo 
MarkierungSvorfchriften: . 
Ale Sendungen müjffen wie Folgt bezeichmwet fein: 
a) Name und AnfeHrift des Käufer in Mexiko; 
b) zu Händen von (Name und AnfooOrift es Zollhaus- 
bertreter3 im SingangsSHafen). 
Alle Backftüce müffen der Reihe nach numeriert Jein. 
Huberdem muß auf dem Backftück das RKRoh- und Legal- 
zjeiwicht angegeben fein. 
Das Legalgemwicht it das Gewicht der Ware einfeOliech- 
lich der inneren Verpadung, mie Kartons, Blechihachteln, 
Aöjlten oder Flajchen ufw., jedoch nicht das Gewicht der 
iußeren Verpachung, mie Kiften, Verfchläge im. 
Wenn Unterfchiede zwifjfchen den Marken und Nummern 
5er Berfchiffungspapiere und der Koli TOOL 1 werden, 
ielit wenn nur ein Butchjtabe oder eine Zahl fehlt hHezw. 
richtig ijt, beleat die merikanifche Zollbehörde die Güter 
nit Zollitrafen. &3 ift alfo die größte Sorgfalt Darauf zu 
serwenden, daß keine Unregelmäßigkeiten genannter Art 
den Zolbehörden zu rüclihtSlofen Strafen Veranlafung 
geben. 
Ronfulatsgebühren: 
Konfulatafakturen 10 Proz., Handelsjakturen bis 10 Pefo: 
freis 10 bis 100 Befo: 2 Befo; mehr al8 100 Pefo: 4 Befo. 
Bahlbar in Bankicheck auf Newyork oder in Dolarnoten 
- 1 Brozent oder in Reichsmark + 1 Prozent Spefen. 
Die Beglaubigungsaechlihr für Konfjulatsjakturen von 
E Prozent ermäßigt KO auf 5 Prozent bei Folgenden 
Waren: 
ichtenhHolzteer, wenn nachweislich zur Reinigung von 
CErzen im Flotationsberfahren beitimmt. 
Aupferröhren; 
3inft in Blöden, in Drahtform und in Pulverform; 
Zink im durchlochten Platten zur Aufbereitung von Erzen; 
Pflüge, ein- oder zweifcdharig, und ihre Erfaßteile; 
aelel au8 Sifem von mehr al3 15 cm innerem Durch- 
melfjer; 
Dedel oder Bedachungen und Böden auZ Eifjen oder 
Stahl, nachweislich für Behälter von mehr al8 2500 
Liter Kauminhalt beftimmt; 
Mineralöl, unrein, — Altaliniiche Cnanlire. — Natrium- 
Hopofukfit: 
Mafchinen aller Art für die Funduftrie, die Zandwirtfchaft, 
den Berabaw und das Handwerk, nicht befonderZ auf- 
geführt, forvie ihre einzelnen Teile und (Erfabitücke; 
Traftoren mit Rädern aller Art, und ihre einzelnen Teile 
oder Erfabitüce, wenn fie zu einem anderen Amece 
nicht verwendbar find; 
Werkzeuge aller Art für Handwerker; 
Yampen: aller Art für Bergleute; 
Düte und Selme für Beraleute und Veuermwmehrleute. 
Die Konfuln follen beim Beglaubigen Der Fakturen 
:inbheitliH den Saß von 10 Prozent erheben; mwmenn fi 
ıber bei der Abfertigung der Waren in dem Zowamt et- 
3ibt, daß e8 fih um die im vorhergehenden Aofaß genann- 
en Waren handelt und demaemäß nıtr der Sag von 5 Pro- 
jent zu erheben ijt, {fo foll daS Zollamt der beteiligten 
Berfon eine dahin lautende Befcheinigung ausitellen, damit 
da8 zuftändige Konfulat dem Abfender der Waren die zu: 
viel gezahlten. Gjebühren eritattet. 
Artbrungsbezeichnung: » { 
Sn Mexiko beftehen Hinfichtlidh der UnmfprungsSbezeichnung 
„Germann“ feinerlei einichränfende Lorichriften. 
3Zollvorfichriften. 
Aollvorfchriften fi 
r Muster: . 2 al 
Muiter unterliegen den entivrechenden Böllen. wenn fie nicht 
ür den Verkauf wertlos find. eb 
„ .. 8 aollfreie Muiter werden die YMbichnitte von ALCI- 
toffen annejeben, welche nicht länger al8 20 Zentimeter Hand. 
uch wenn fie die nanse Breite des Gewebes haben, fowie 
ıle Gegenjtände, welche. meil ununfitändia. anım Verkauf 
ungeeignet find, 
Außerdem find Yınben von Meinen, Branntimeinen ober 
difören in Behältern von nicht über 40 Bentiliter Inhalt 
ınd bei einem Gewicht der Rlüliakeit bis zu 400 ®ramm 
‚Ufrei auaulafien; ijeboch darf das Gefamtreingewicht oder 
je: ®ej{amtinhalt der von einem Wbjender an einen Kon- 
ianatar zu berfendenden Proben 5 Kilogramm oder 5 Liter 
ıiht uüberiteigen. 
Muiter ganzer Gegenitände, wie Fabrikate aus jedwedem 
Material, Arammaren, Siien- oder Kuramwaren, Zücdher, Um- 
hlangetücher, Strümpfe, Semden ufw. zahlen Die ent- 
'predhenden Zölle oder werden aum Verkauf unbrauchbar ge- 
nacht. indem He eingefdhnitten oder durchlocht werden, Wenn 
Multerfendungen von Krammwaren oder Sifenwaren eingehen, 
veldhe Seagenitände enthalten, die  bverfchiedenen BZollfägen 
interlienen, und das Gewicht jeder Kalte ich nicht beitimmen 
‚Akt, 10 zahlt das Sansae den Boll in Höhe des Höchitbe- 
tenerten in ber Dlılterfendung befindlichen Geaenitandes. 
Nuiter im Reifeverkfehr: ” , 
Gandelt es fich um vollitändine Warenmufter, welche der Ein. 
‘Uhrer unverändert wieder ausasuführen beabiichtint, Io kann 
‚Dre Sinfubr sollfrei augelafien werden, wenn das Zollamt 
zlaubt, daß ihre dentität beim Ausagange TFeltgeftellt werden 
ann: in dieflem Falle hat der Bollverwalter eine Bürgichaft 
der den. Betrag der Zölle, den bie Waren zu entrichten 
jätten, au erfordern und dem Cinbringer der Waren eine 
nit dem erforderlihen Stempel verfehene Beicheinigaung Zu 
zrteilen, in der die einneführten Gegenitände nach ihrer 
'ariflihen Benennung, die Au ihrer Kennzseidhnung erforder: 
‚Gen Angaben und die zur Wiederausfuhr gewährte Friit 
jermerkt find: bie Wiederausfuhr darf bei Vorlage der Multer 
ınd ber vom Singanasasollamt erteilten Beldheinigung über 
edes Bollamt erfolgen. Rach der Prüfung der Multer und 
hrer Kdentifigierung auf Grund der beifolgenden TVeicheini- 
una, berftändinct das Ausganaszsollamt das Singangszolamt 
‚on der aechöria erfolaten Wiederausfuhr behufs Aufhebung 
jer beitelten Bürafchaft oder Rüdaabe der hinterleaten Zoll- 
zebühren. 
„.. Die BoNämter fönnen für die Wiederausfuhr der einge 
übhrten Multer eine Frilt bis zu 6 Monaten‘ bewiNigen; die 
»m Aollanıt bewilliate Rrift kann auf Anluden des Bes 
‚eilinten von der Holdireftion bis zu awei Jahren verlängert 
verden; in diefem Falle hat die Sicheritelung in der Ginter- 
eauna des Rollbetraage8 in bar zu erfolaen 
wIlpflichtine Brieffenbungen: . , 
Seichloffene Briefe mit zollpflihtigem Inhalt ind nach Mexiko 
zuläifie, nicht Wertbriefe, Kennzeihnung der anllpflichtigen 
Briefe durch arıunen AnUzettel it erforderlich 
Anmerkung: VBorfchriften für Warenfendungen: 
„Sournal of the American Chamber of? Commerce 
»% Mexiko“ Ihreibt: „Die erite wichtige Angelegenheit, 
die eine nadı Mexiko liefernde Firma au erledigen Hat, 
it die Beitätiaung des YMuftrans, Diejes {ft befonders 
michtia, Telbit dann, wenn die Firma nicht Hicher fit, ob 
He den, NMuftrag bünktlih erledigen ann. — Firmen 
jollen daher ftets fofort den Wuftrang beltätigen und 
den mexifanifchen Imborteur nach Meönlichfeit benach- 
richtigen. wann He borauslichtlich die, Waren abichiden 
önnen. Falt alle Aufträge merikaniicher Importeure 
enthalten die NWuftragsnummer, Häufig auch die Requi- 
itionanummer, Itet8 aber Die Worderung, daß die 
Zenduna an ihren BSollagenten und Spediteur gerichtet 
wird, welchen fie in dem von ihnen beitimmten Anfkunfts« 
bafen haben. NYebde Kilte muk In großen BuchHitaben 
die YMuftragsnummer, die volle Adreife des Smpfänger? 
und deß YMaenten. fowie die NMummer der Lifte Hihren. 
damit der Anhalt an der Örenze leicht feitgeitellt werden 
Die Kilten mülhen von 1 an aufwärts numeriert werden, 
und die Rabhlen mit denen der Ladelifte Übereinitimmen, 
fan. Dieles 1it auch Für die Revifion durch die merxi- 
fanilchen Aolbehürden erforderlich. Die Verfchiffungs: 
abiere mülen bünftlih bei Mfendung der Ware an den 
Moenten abaelchict werden, damit ettwaine Verzögerungen 
vermieden werben, Die Ladeicheine müllen die AnfqOhrift 
bes Empfängers fowie des Anenten enthalten, fomwie alle 
Rennzeidhen der einzelnen Kiften. Die Lilte der Kilten 
muß da3 Brutto-, Netto- und legale Gewicht in der Meihen- 
folge der Nummern für Die einzelnen Kiften enthalten, 
Da in Mexiko die Angaben nach dem Gewicht der Ware 
erhoben werden. ift auf die Richtigkeit diefer Angaben 
befonderer Wert zu leaen. ‚68 it ferner münfdenswert, 
aß die SLiite Muffchluk aibt über das Material, aus 
welchem die verkchiedenen Yrtifel Hergeftellt find, ins. 
jefondere bei Metall» und Konfektionswaren, Die Ver 
jaduna muß die zollamtlidge Deffnung des Pakets durch 
%erausnehmen der Nänel oder Schrauben oder durch 
Löfına de8 Minhfohens8s der Umbhlüllunga leicht aeltatten
	        
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