Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
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sligen, daß das betreffende Gewerbe in großem, kleinem oder mittlerem Maß 
stabe betrieben wird. So wird von Großindustrie und von Kleingewerbe, 
Gewerbe im engern Sinne oder Handwerk, das wohl auch schlechtweg als 
Gewerbe bezeichnet wird, von Groß- und Kleinhandel, von landwirtschaftlichem 
Großbetrieb und Kleinwirtschaft u. s. w. gesprochen. Uebrigens behebt die 
soeben gegebene Definition nicht alle Schwierigkeiten. Es liegt nicht immer 
klar zu Tage, was das Wesen der Oberleitung eines Unternehmens ausmacht, 
und wo sich die Grenze befindet, bei deren Ueberschreitung jemand so sehr von 
einem andern abhängig erscheint, daß er nicht mehr als selbständiger Unter 
nehmer gelten kann. Handelt es sich ferner um eine Verkleinerung oder um 
eine Vergrößerung des Betriebes, wenn z. B. der Leiter einer Schuhwaren 
fabrik den Betrieb in den Werkstätten der Fabrik einschränkt, dafür aber mehr 
Leder in den Wohnungen der für ihn arbeitenden Schuhmacher verarbeiten 
laßt und nun vielleicht zweimal so viel Stiefeln als früher absetzt? Und kann 
man die in gewissen Gegenden von Italien, Frankreich und Amerika so häufig 
und nicht ungünstig wirkende landwirtschaftliche Betriebsform, wonach die 
einzelnen Parcellen eines großen Grundbesitzes an Halbpächter überlassen werden, 
also ein Vorgehen, das von seiten des Eigenthümers eine sorgfältige, mühsame 
Ueberwcichung erfordert, noch als Großbetrieb, oder muß man sie als Klein 
betrieb bezeichnen, weil jeder Halbpächter seinen Antheil doch bis zu einem 
gewissen Grade selbständig bewirtschaftet?* 
'Sslbd muß man sich aber stets gegenwärtig halten, daß derartige Unter 
scheidungen von geringer Bedeutung sind. Mag man indes die Unternehmungen, 
m welchen die Angehörigen der verschiedenen Bevölkerungsklassen beschäftigt 
smd bmmnm wie man will. >° ist cs hingegen sehr wichiig. d°b man über 
die Wechselbeziehungen dieser Klaffen selbst sich wohl »nterrichtel erweist. 
r, Usber biefc im ganzen höchst vortheilhafte Form der socialen und wirtschaftlichen 
inni 01 ". Ü 1°"' bCn Halbpächter (métayer, mezzadro) zu eifriger Thätigkeit antreibt, 
di- a/* st Ur< ^ filien Ertragsantheil vermehrt, aus dem gleichen Grunde aber, und um 
uiih "ssaugung des Bodens zu verhindern, auch den Eigenthümer veranlaßt, das Thun 
p reißen des erstem eifrig zu überwachen, vgl. Le Flay, Les ouvriers européens IV. 
riS .„.^’ "étayer d Antella (Toscane), par M. Peruzzi d’après les renseignements 
cuoi lis en IX.,7 (die betreffende Familie befand sich noch im Jahre 1889 auf demselben 
nwesen) und in den Ouvriers des deux mondes (der Fortsetzung des eben genannten 
1X8Q ^ 1-0,1 Société d’économie sociale in Paris), 12* série, 17« fascicule. Paris 
' Vigneron précariste et métayer de Valmontone (province de Rome), par Urbain 
rtn. Dank dieser mit Umsicht gehandhabten Form der agrarischen Organisation be- 
e len in Toscana und in Umbrien die befriedigendsten Beziehungen zwischen den 
^run Herren und den contadini, welche die durch stillschweigende Uebereinkunft immer 
vie er in Halbpacht genommenen Felder als die ihrigen betrachten und dementsprechend 
nut Sorgfalt behandeln.
	        
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