Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Konsumtion. 
ist für die kleinen Unternehmungen günstig. Andere Erfindungen der Neuzeit 
gereichen ihnen aber zum Nachtheil, und es hat gegenwärtig nicht den An 
schein, als ob der gewaltige Umschwung, welcher dem fabrikmäßigen Betrieb 
im ganzen das Uebergewicht verschaffte, eine rückläufige Bewegung erfahren 
würde. Was insbesondere den Handel anlangt, so werden wahrscheinlich 
die kleinen Geschäfte noch mehr als bisher großen Unternehmlingen Platz 
machen müssen. 
Bezüglich der Landwirtschaft läßt sich, wie die Dinge heute liegen, keine 
Boraussage darüber machen, was die Oberhand behalten wird: die Groß 
betriebe init rein kapitalistischer Betriebsweise, welche nur einen möglichst großen 
Geldertrag herauszuschlagen sucht, oder social gesunde und wirtschaftlich er 
giebige Formen des Großgrundbesitzes, oder endlich — was das Wünschens- 
wertheste ist — eine Vertheilung des zu landwirtschaftlichen Zwecken ver 
wendeten Grund iinb Bodens, die neben einer bedeutenden Anzahl großer 
Güter und großer agricultureller Unternehmungen auch eine beträchtliche Menge 
bäuerlicher Besitzungen verschiedenen Umfangs iinb ganz kleiner Anwesen (Ar 
beiterhäuser mit einem Stück Land, Garten u. s. w.) bestehen läßt. 
Es wird von verschiedenen Uinständen abhängen, welche Form des land 
wirtschaftlichen Betriebes die Oberhand behält. Je nachdem man staatlicher- 
seits für die landwirtschaftlichen Interessen Sorge trägt, und vor allem, je 
nachdem in den verschiedenen Schichten der ländlichen Bevölkerung der Geist 
der Treue gegen die Ueberlieferung, verbunden mit einem offenen Auge für 
die nothwendigen technischen Umgestaltungen im Geiste der modernen wissen 
schaftlichen Fortschritte, je nachdem namentlich in der Mitte der Großgrund 
besitzer wie der Bauern wahrhaft religiös-sittlicher Ernst und eine damit im 
engsten Zusammenhange stehende Vorliebe für ein ruhiges, arbeitsfreudiges, 
bis zu einem gewissen Grade einfaches Leben herrschend sein werden', wird sich 
eine vortheilhafte, social gesunde agrarische Organisation erhalten oder neu 
herausbilden. Auf den hohen Werth einer wirksamen Gestaltung des land 
wirtschaftlichen Genossenschaftswesens, ohne welche an eine solche Organisation 
nicht gedacht werden kann, ist bereits im vorigen Kapitel hingewiesen worden. 
Auf andere wirksame staatliche Maßregeln wird im 11. Kap. des III. Buches 
einzugehen sein. Die Hauptsache bleibt aber immer die Erhaltung des treu 
religiösen Sinnes, welcher die Erfahrungen einer gewissenhaften, die Autorität 
achtenden Vorzeit hochhält. 
Vermöge dieses Sinnes haben die ländlichen Bevölkerungskreise schon in 
so manchen Fällen die Schwierigkeiten, welche aus ungeeigneten Gesetzen fiir 
ihre naturgemäße Organisation erwuchsen, und überhaupt Zeiten schwerster 
Krisen überwunden. Er ist und bleibt eine unerläßliche Vorbedingung des 
Wohles der Landwirte wie aller übrigen Bevölkerungsklaffen. Ist er ge-
	        
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