Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7.  Ķap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  101
Geschäftsantheil  hinaus  bestehen,  noch  immer  nicht  anerkennt,  und  ebensowenig
ist  es  in  der  Ordnung,  daß  andere  Gesetzgebungen,  z.  B.  die  französische,
gewisse  Gesellschaften  mit  unbegrenzter  Haftpflicht  der  Mitglieder  nicht  gestatten. ­
  Ein  solches  Verbot  verhindert  oder  erschwert  die  Bildung  von  ländlichen ­
  Personalcreditgenossenschaften  nach  dem  Princip  Raiffeisen,  deren  Wirksamkeit ­
  zum  guten  Theil  von  dem  persönlichen  Einstehen  der  Genoffen  mit
'hrem  ganzen  Vernlögen  abhängt.  Ueber  die  Reform  der  vielen  Mißbräuche,
die  mit  der  Bildung  und  der  Wirksamkeit  von  Actiengesellschaften  in  Verbindung ­
  stehen,  wird  später  zu  handeln  sein.  Auch  von  den  sogen.  Cooperativgenossenschaften,
  welche  zum  -rcheil  den  Unterschied  zwischen  Unternehmer  und
Weiter  beseitigen,  zum  Theil  die  Tetailhändler  oder  überhaupt  jede  geschäftliche ­
  Vermittlung  zwischen  Producenten  und  Eonsumenten  überflüssig  machen
Men,  ist  erst  dann  zu  handeln,  wenn  wir  das  gegenseitige  Verhältniß  von
llnternehmern  und  Arbeitern  sowie  das  von  Producenten  und  Eonsumenten
erörtert  haben  werden.

Siebentes  Kapitel.
Die  Familie,  das  Familienleben  und  die  Gesetze  über  die
Familie.
^  mos  w  MWeben,  feine  Störte  i,nb
es  ,  -° rbCrt '  l,t  bcmnsld)  bon  äußerster  Wichtigkeit.  Und  doch  hat
s.  schoftliche  Schriftsteller  gegeben,  die,  unbekümmert  um  die  Lehren
V  die  Wichtigkeit  des  Familienlebens  oder  die  höchst  beträchtlichen
erjchle  enheiten,  wie  sie  in  der  Organisation  des  Familienlebens  und  deffen
ìnfluşi  auf  die  verschiedenen  Epochen,  Länder  und  Volksklaffen  bestehen,  nicht
rächtet  haben,  obgleich  alle  diese  llnterschiede  und  überhaupt  alle  Thatsachen,
w  mit  dem  Familienleben  in  Verbindung  stehen,  die  aufmerksamste  Beobachtung
„Ansprüchen  müssen,  wenn  man  zu  einer  richtigen  Erkenntniß  der  socialen
Verhältnisse  gelangen  will.
Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  christliche  Lehre  über  das  Familien-I
  en  "nd  auf  deren  unerläßliche  Anwendung.
            
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