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Getreidebau und Viehzucht.
unter den geänderten Verhältnissen als viel zu hoch erwiesen. Auch die auf den
Gütern haftenden Schulden wurden jetzt weniger leicht getragen als früher, und zudem
wurde die ungünstige Lage der Landwirtschaft selbst in vielen Fällen zur Ursache weiterer
Schuldenzunahme. Alle diese Umstände wirkten zusammen, in der europäischen Land
wirtschaft ein wirtschaftliches Unbehagen zu erzeugen, das man kurzweg als Agrarkrisis
bezeichnet.
Die Wirkungen dieser Krisis auf den landwirtschaftlichen Betrieb äußerten sich ver
schieden in England und auf dem Festlande.
In England befindet sich fast der ganze Grundbesitz als eine Art Fideikommiß
in den Händen weniger reicher Familien, die ihn jedoch nicht selbst bewirtschaften,
sondern höchstens mit Ausnahme eines Gutes von geringem Umfange, das mehr zum
Vergnügen bewirtschaftet wird, verpachten. Als der Preisrückgang der landwirtschaft
lichen Erzeugnisse eintrat, wurden dadurch zunächst nur die Pächter getroffen, und für
viele bedeutete es eine wirtschaftliche Katastrophe, da sie ihren Verpflichtungen nicht nach
kommen konnten, die Pacht aufgeben mußten und zudem das Betriebskapital, für das in
England die Pächter zu sorgen haben, einbüßten. Vielfach wurden jedoch von den
Gutsbesitzern entsprechende Pachtnachlässe gewährt, und auch, wo dies nicht der Fall war,
mußten die Pachtzinsen bald notgedrungen den gesunkenen Preisen der landwirtschaft
lichen Erzeugnisse angepaßt werden, da die Pachtverträge meist über kurze Fristen laufen
und zum alten Pacht kein Pächter zu finden war. Manche Grundstücke von geringerer
Fruchtbarkeit konnten überhaupt nicht mehr verpachtet werden und mußten unbebaut
bleiben oder auf Wald umgelegt werden. Die Verminderung, die das Einkommen der
Landlords durch diese Herabminderung der Pachtzinsen erfuhr, wird auf zehn Millionen
Pfund Sterling oder auf ein Fünftel ihres jährlichen Einkommens geschätzt. Diese
Einbuße konnte jedoch verhältnismäßig leicht getragen werden, da diese Grundbesitzer
familien, abgesehen von ihrem großen Reichtum, znm großen Teil auch an Jndustrieunter-
nehmungen beteiligt oder im Besitze städtischer Grundstücke sind, welche von der Ertrags
minderung nicht getroffen wurden. Hierin liegt wohl auch einer der Gründe dafür, daß
der Preissturz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in England zu keiner Agrarbewegung
unter den Großgrundbesitzern führte.
Ferner ermöglichte diese Agrarverfassung verhältnismäßig leicht den Übergang zu
einem den neuen Verhältnissen angepaßten Wirtschaftssystem. Man schritt
im weitesten Umfange zum Ersätze des Ackerbaues durch Viehzucht und Weide
wirtschaft, und die englische Gesetzgebung leistete dem insofern Vorschub, als die durch
das Gesetz vorgeschriebene Schlachtung fremden Viehes in den Einfuhrshäfen dem
heimischen Züchter bei der Lieferung lebenden Viehes einen Vorteil vor dem Importeur
gewährt. Der Übergang zur Weidewirtschaft gestattet ferner eine Herabminderung der
Produktionskosten, er erfordert weniger Arbeitskräfte, die klimatischen Verhältnisse des
Landes sind für die Viehzucht besonders geeignet, und schließlich sind Fleisch und tierische
Produkte von der Entwertung weit weniger betroffen worden als das Getreide. In
welchem Umfange diese Umwandlung der landwirtschaftlichen Betriebe stattfand, geht
daraus hervor, daß sich die Ackerfläche vom Durchschnitt der Jahre 1867—1872 bis
zu jenem der Jahre 1893—1897 von 17,7g auf 14,04 Millionen aoros vermindert hat,
während das Gras- und Kleeland von 28,3 auf 33,8, die Waldfläche von 0,8 auf
3 Millionen acres zunahm. Die stärkste Verminderung zeigt die Anbaufläche von Weizen,
die von 3,8 auf 1,8 Millionen acres zurückging, während Gerste und Hafer, die vielfach
als Futtergetreide dienen, sich so ziemlich auf gleichem Stande erhalten haben und nur
unbedeutende Verminderungen erfuhren. Durch zweckmäßige Organisation des Absatzes
und Erleichterungen im Verkehr auf den Eisenbahnen suchte man ferner den Absatz von
Milch und Molkereierzeugnissen zu erleichtern; endlich nahm in der Nähe großer Städte
das Gartenland zu, wenn auch nicht in dem gewünschten Maße, weil der Gartenbau
wegen der großen Anforderungen an die Arbeitskraft und die notwendigen Meliorationen
sich mehr für den kleinen, selbst wirtschaftenden Eigentümer als für den Pächter eignet.