Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
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Umfang annahm? Aber auch abgesehen von diesem weit verbreiteten Krebs 
schaden, haben sich auf dem Gebiete des Getränkeconsums in neuerer Zeit die 
selben Uebelstände verbreitet, welche sich auf dem Gebiete der Volksernährung 
îm allgemeinen geltend machen. Die zum Theil mittelst direct gesundheits 
schädlicher Mittel betriebene Fälschung der um relativ theure Preise verkauften 
Listigen Getränke, z. B. diejenige deS BierS durch Beisatz von Herbstzeitlose, 
Weines durch Beimischung von Sprit, Fuchsin und andern Ingredienzien, 
^at den weitesten Umfang erreicht und zur Folge gehabt, daß ein Theil der 
Konsumenten bereits so sehr an ein derartiges Gebräu gewöhnt ist, daß sie 
ì'bine, aber weniger scharfe Getränke verschmähen. 
Was nun die gegen derartige Uebelstände vorzukehrenden Maßregeln an- 
°ngt, so empfehlen sich unter den heutigen Berhältniffen besonders die folgenden, 
allem ist der Fälschung der verschiedenen Getränke ein Ende zu machen, 
Verkauf ungesunden Weines, Bieres und Branntweins ohne weiteres zu 
verbieten und hierbei besonders auf diejenigen Sorten das Augenmerk zu 
Achten, welche von den ärmern VolkSklasien consumirt werden. Sodann ist 
urch eine geeignete Steuergesetzgebung der Konsum gesunder, nicht berauschender 
^tränke, des Kaffees und des TheeS, und auch leichter geistiger Getränke, 
klnes gesunden Bieres und reiner, billiger Weine, zu begünstigen, damit dem 
verbrauche der starken Spirituosen, deS Schnapses u. s. w., in möglichst 
ñrvtzem Umfange Concurrenz gemacht werde. Ferner empfiehlt es sich, was 
îe Verkaufsmodalitäten der letzter» anlangt, das in den Vereinigten Staaten 
efolgte System zur Anwendung zu bringen. Dasselbe besteht darin, den 
erkauf nur solchen zu gestatten, welche sich als ehrenhafte Leute und Besitzer 
^ņes gewissen Vermögens auszuweisen vermögen, nicht von Brauereien oder 
rennereien abhängen und für die Erlangung der Verkaufslicenz eine beträcht- 
îche Summe zahlen. Durch den letzter» Umstand werden sie dazu ange- 
Neben, die Polizei bei dem Aufspüren derjenigen, welche unbefugt mit Spiri- 
u °t c » handeln, zu unterstützen, und vermindert sich zugleich ihre Anzahl in 
Ņļahe, daß eine Controlle leicht wird. Endlich sind auch gewiffe andere 
Urschriften über den Verkauf der berauschenden sowohl als der nicht be 
buschenden Getränke, über die Stunde, zu welcher die betreffenden Locali- 
~ EU zu schließen sind, über das Alter, unter welchem jungen Leuten starte 
dnituosen nicht verabreicht werden dürfen, über die Aufrechterhaltung von 
^ Urning und Anstand in den Verkaufsstellen und über die Verhinderung 
• ^orkaufs berauschender Getränke an notorische Trunkenbolde zu erlaffen 
ņ energisch zur Durchführung zu bringenK Es ist nicht zu verkennen, 
Serickt' 5Jian şich übrigens bei der Darstellung der durch die Trunksucht an 
bieten Verheerungen auch keiner Uebertreibungen schuldig machen. So wäre es
	        
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