174
II. Buch. Der Güteraustausch.
stehen, und je größer die gesamte Intelligenz und auch die Gesamtzahl der
Theilnehmer an den Geschäften ist.
Das Streben der Käufer und Verkäufer eines Marktgebietes, Geschäfte
unter den für einen jeden günstigsten Bedingungen abzuschließen, ist eine Be
thätigung der freien Concurrenz. Unter Concurren; oder Mitbewerb
versteht man nämlich das friedliche Streben mehrerer Personen nach gewissen
Gütern, welche nur eine oder eine Anzahl von ihnen sich wirklich verschaffen
können. Wenn die Concurrenten in der Hauptsache gleich stark sind, nicht j
Unwissende oder Schwache Geschickten und Starken entgegenstehen, und wenn
sich auch nicht eine zusammengewürfelte Menge einer organisirten Schar von
Individuen gegenüber sieht, so findet ein freier Mitbewerb statt, andernfalls
ist die Concurrenz eine ungleiche. Es ist nun aber einleuchtend, daß die an
den Geschäften eines Marktes sich Betheiligenden in freie Concurrenz mit
einander treten. Das erhellt aus dem, was wir über das Wesen des Marktes
gesagt haben. Also kann sich, wenn auch nicht alle das Gewünschte erlangen
können, niemand darüber beklagen, daß die Marktpreise gewaltsam aufgedrängte
seien. Es stünde dies in offenbarem Widerspruch mit der Lage der Dinge-
Aber mit dieser Darstellung der Vorgänge, welche die Bildung des Markt
preises zur Folge haben, ist noch nicht alles erklärt. Wir haben nur die
Gründe in Betracht gezogen, welche denselben unmittelbar bestimmen, nicht die
tiefer liegenden Ursachen, von denen er abhängt. Es bleibt noch die Frag^
zu beantworten, weshalb Käufer und Verkäufer mit den geschilderten Dispo
sitionen an den Geschäften des Marktes theilnehmen, und die weitere, welche"
Einfluß der gegenwärtige Marktpreis auf die Preise der Zukunft ausübe"
wird. Zu diesen! Zwecke müssen die Kosten und der Nutzen, welchen die 5"
Markte gebrachten Güter verursachen, in Betracht gezogen werden.
Unter Kosten sind, wie wir schon im 1. Kapitel des !.. Buches enb
wickelt haben, die Güter zu verstehen, welche jemand hingibt, um ein Ģ"
herzustellen oder in seinen Besitz zu bringen. Ganz selbstverständlich werde"
die Anschauungen, welche der Verkäufer eines Gutes hinsichtlich der von ih'"
zu erzielenden Verkaufsbedingungen hegt, durch den Hinblick auf die von ih'"
dafür gebrachten Opfer beeinflußt. Es kommt zwar vor, daß der Verkaufs
das von ihm ausgebotene Gut mit Verlust verkauft, d. h. daß der erzieh
Verkaufspreis für die aufgewendeten Kosten nicht entschädigt. Er kann şi
genöthigt sehen, unter derart ungünstigen Bedingungen abzuschließen, daß die
ihm auf die Herstellung oder die Beschaffung des betreffenden Gutes verwendete'
Auslagen nicht gedeckt werden; solches wird z. B. der Fall sein, wenn er e»*
sieht, daß er durch eine Nichtveräußerung dieses Gutes noch größern Sch"d^ |
erleidet, als wenn er es unter dem Selbstkostenpreise hergibt, da ihm die><^ Ì
Preis immer noch mehr Vortheil bringt als das Behalten des betreffend^