Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Der Güteraustausch. 
schiedene andere. Und was war ihr Ergebniß? Daß der Getreidehandel ver 
nichtet wurde infolge des Reglementirens, so daß sich die Regierung, sobald eine 
Hungersnoth drohte, für verpflichtet hielt, den Unterhalt des Volks selbst zu 
sichern. Sie that dies durch Beauftragte, die sie von der Beobachtung der 
von ihr selbst erlassenen Verordnungen dispensirte und die Getreide um Hähern 
als den erlaubten Preis einkaufen mußten l . Wenn aber die officielle Ein 
mischung in die Bildung der Getreidepreise schon dazumal von höchst unglüll- 
lichen Folgen begleitet war, so müßte eine solche heutzutage erst recht verderblich 
wirken. Was aber von den Getreidepreisen gilt, findet auch auf die Preist 
der übrigen Gegenstände des Massenconsums Anwendung. Der Existenz des 
Telegraphen hat die localen Speculationen unmöglich gemacht. Dank den 
genauen Informationen, wie sie heutzutage zur Verfügung stehen, schließen sich 
die Speculationen unserer Tage den thatsächlichen Verhältnissen an. Dieselben 
versuchen nicht mehr, die Preise ohne Rücksicht auf diese Verhältnisse zu gestalten. 
Nur in den im Grunde recht seltenen Fällen, daß gewisse Gegenstände durch einigt 
große Finanzkräfte monopolisirt werden, ist es die Speculation, welche die 
Preisschwankungen hervorruft. In der Regel schwächt sie dieselben ab, sie 
begnügt sich damit, den Absatz der in einem gegebenen Zeitpunkt überreichlich 
vorhandenen Vorräthe zu regulieren, und bewahrt dadurch die Producenten 
vor zu großen Einbußen, während sie die Consumenten vor einem plötzlichen 
Mangel am Nothwendigen schützt 2 . Daraus folgt aber noch nicht, daß auch 
eine behördliche Regelung des Detailhandels stets nachtheilig wirke. Solcht- 
ist freilich möglich. Die Geschichte der Pariser Fleisch- und Brodtaxe in 
unserem Jahrhundert liefert hierfür Beispiele 3 , aber es lassen sich auch vielt 
gegentheilige Beispiele anführen. 
Auf Grund unserer Ausführungen in diesem und in den: vorhergehendtN 
Kapitel dürfen wir behaupten, daß der gerechte Preis derjenige ist, welche 
innerhalb gewisser Grenzen als der wirkliche Ausdruck des Tauschwerthes 
scheint, und daß man voraussetzen kann, daß die Marktpreise gerechte Preist 
sind. In 99 von 100 Fällen könnte eine aus ehrenhaften Kauf- oder Ģe- 
werbsleuten gebildete Jury entscheiden, welches der gerechte Preis ist, f e * nC 
1 Siehe G. Afanasiew, Le commerce des céréales en France au XVIII o siècle, 
étude historique traduite du russe. Paris 1893. 
2 Siehe Cl. Jannet 1. c. 243. — Moritz Kantorovitz (Die Wirksamkeit ^ 
Spéculation im Berliner Kornhandel 1850—1890, im Jahrbuch für Gesetzgebung u. s- 
von G. Schmoller (Leipzig 1891] 221 ff.) hat nachgewiesen, daß die Differenzen zwifķ 
den Preisen des Terminhandels, wie sie sich in den Frühjahren von 40 Jahren 0^ 
bildet hatten, und den realen Preisen, die im Herbst der betreffenden Jahre na 
beendigter Ernte erzielt wurden, immer geringer wurden. Sie fielen von 15 aus 0 
Aehnliche in Budapest angestellte Beobachtungen ergaben dasselbe Resultat. 
3 Siehe P. Hubert-Valleroux, Les corporations etc. 187 ss.
	        
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