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II. Buch. Der Güteraustausch.
schiedene andere. Und was war ihr Ergebniß? Daß der Getreidehandel ver
nichtet wurde infolge des Reglementirens, so daß sich die Regierung, sobald eine
Hungersnoth drohte, für verpflichtet hielt, den Unterhalt des Volks selbst zu
sichern. Sie that dies durch Beauftragte, die sie von der Beobachtung der
von ihr selbst erlassenen Verordnungen dispensirte und die Getreide um Hähern
als den erlaubten Preis einkaufen mußten l . Wenn aber die officielle Ein
mischung in die Bildung der Getreidepreise schon dazumal von höchst unglüll-
lichen Folgen begleitet war, so müßte eine solche heutzutage erst recht verderblich
wirken. Was aber von den Getreidepreisen gilt, findet auch auf die Preist
der übrigen Gegenstände des Massenconsums Anwendung. Der Existenz des
Telegraphen hat die localen Speculationen unmöglich gemacht. Dank den
genauen Informationen, wie sie heutzutage zur Verfügung stehen, schließen sich
die Speculationen unserer Tage den thatsächlichen Verhältnissen an. Dieselben
versuchen nicht mehr, die Preise ohne Rücksicht auf diese Verhältnisse zu gestalten.
Nur in den im Grunde recht seltenen Fällen, daß gewisse Gegenstände durch einigt
große Finanzkräfte monopolisirt werden, ist es die Speculation, welche die
Preisschwankungen hervorruft. In der Regel schwächt sie dieselben ab, sie
begnügt sich damit, den Absatz der in einem gegebenen Zeitpunkt überreichlich
vorhandenen Vorräthe zu regulieren, und bewahrt dadurch die Producenten
vor zu großen Einbußen, während sie die Consumenten vor einem plötzlichen
Mangel am Nothwendigen schützt 2 . Daraus folgt aber noch nicht, daß auch
eine behördliche Regelung des Detailhandels stets nachtheilig wirke. Solcht-
ist freilich möglich. Die Geschichte der Pariser Fleisch- und Brodtaxe in
unserem Jahrhundert liefert hierfür Beispiele 3 , aber es lassen sich auch vielt
gegentheilige Beispiele anführen.
Auf Grund unserer Ausführungen in diesem und in den: vorhergehendtN
Kapitel dürfen wir behaupten, daß der gerechte Preis derjenige ist, welche
innerhalb gewisser Grenzen als der wirkliche Ausdruck des Tauschwerthes
scheint, und daß man voraussetzen kann, daß die Marktpreise gerechte Preist
sind. In 99 von 100 Fällen könnte eine aus ehrenhaften Kauf- oder Ģe-
werbsleuten gebildete Jury entscheiden, welches der gerechte Preis ist, f e * nC
1 Siehe G. Afanasiew, Le commerce des céréales en France au XVIII o siècle,
étude historique traduite du russe. Paris 1893.
2 Siehe Cl. Jannet 1. c. 243. — Moritz Kantorovitz (Die Wirksamkeit ^
Spéculation im Berliner Kornhandel 1850—1890, im Jahrbuch für Gesetzgebung u. s-
von G. Schmoller (Leipzig 1891] 221 ff.) hat nachgewiesen, daß die Differenzen zwifķ
den Preisen des Terminhandels, wie sie sich in den Frühjahren von 40 Jahren 0^
bildet hatten, und den realen Preisen, die im Herbst der betreffenden Jahre na
beendigter Ernte erzielt wurden, immer geringer wurden. Sie fielen von 15 aus 0
Aehnliche in Budapest angestellte Beobachtungen ergaben dasselbe Resultat.
3 Siehe P. Hubert-Valleroux, Les corporations etc. 187 ss.