Í*. Kap. Der Credit.
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Ņfte beigelegt zu werden und ist von einer Bank sogar nur dann die Rede,
enn es sich um Unternehmungen handelt, die von einer Gesellschaft in mehr
° kr minder großem Maßstabe betrieben werden. Die Geschäfte einzelner
ņternehmer pflegt man Bankgeschäfte zu nennen.
Die hauptsächlichen Geschäftszweige der Banken im weiten Sinne des
ortes, Geschäftszweige, die von manchen Unternehmungen fast sämtlich be
heben werden, während andere nur einige derselben nnd noch andere gar
ņur einen ins Auge faffen, sind die folgenden:
. 1- die Aufbewahrung von Gold und Silber in Barren und
ņ gemünztem Zustande. Das Depon irte wird in der Bank aufbewahrt.
• werden also dieselben Geldstücke und Barren zurückgegeben, sobald ber=
^'ģe, welcher sie deponirt hatte, sich nicht mehr veranlaßt fühlt, sie in der
zu lassen, und sie demnach zurückbegehrt. Diese Art des Geschäftes
Öt ehemals von verhältnißmäßig größerer Bedeutung als gegenwärtig.
Ģ Ļ- die Annahme, Aufbewahrung und Rückgabe von fungibeln
diesģZuständen gegen vorschriftsmäßige Verständigung. In
zur^ņ ^àHen werden nicht die deponirten Gegenstände selbst, sondern andere
gleick ņà, welche den hingegebenen ihrer Menge und Beschaffenheit nach
sind ^thig şiņ^- Sinter den unter solchen Bedingungen übergebenen Gütern
sg bös Bargeld und die auf solches lautenden Forderungen von besonderer
^ ,'utung. Derartig anvertraute Summen u. s. w. werden gleichfalls
sie V etl ' ""b zwar solche im weitern Sinne des Wortes, genannt. Indem
Sck îbş- ^nctionen erfüllen, wirken die Bankgeschäfte als Sammelstellen von
Ar ^Forderungen, insbesondere von Wechseln, welche sie bei ihrer Fälligkeit
ììņ Kohlung Präsentiren. Dadurch ersparen sie Kaufleuten viele Mühe und
ļas^ņņehmlichkeiten. Zu dieser Art von Unternehmungen sind auch die Spar-
'êņ zu rechnen.
^ -i. die Leistung von Zahlungen und die Uebertragung von
u ibforberuugcn für die Personen, welche ihnen Geld und
Xc anvertraut haben. Es kam bereits im 18. Jahrhundert vor,
'^nşieute einen Betrag von Silberbarren z. B. bei der Hamburger
Mni ^ìļkgten, und daß dann der eine derselben diese Barren sämtlich ader
ba dein andern ohne Risico und Mühe durch eine einfache Umschrei-
şbies "",^uche der Bank übertragen ließ. Dieses praktische und wenig kost-
siàufģo Verfahren gelangte, wie nicht anders erwartet werden kann, zu immer
es r? tet Anwendung und wird jetzt in allen denjenigen Fällen, in welchen
liebe ^ Um Uebertragung fungibler Werthgegenstände handelt, mit Vor-
au %h llr ^"lvendung gebracht. Namentlich in England hat sich eine sehr
derartige Praxis gebildet. Dieselbe wird aber auch in andern
bŗņ immer me.hr üblich. So wird es z. B. auch in Deutschland mehr