Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Í*.  Kap.  Der  Credit.

259
Ņfte  beigelegt  zu  werden  und  ist  von  einer  Bank  sogar  nur  dann  die  Rede,
enn  es  sich  um  Unternehmungen  handelt,  die  von  einer  Gesellschaft  in  mehr
°  kr  minder  großem  Maßstabe  betrieben  werden.  Die  Geschäfte  einzelner
ņternehmer  pflegt  man  Bankgeschäfte  zu  nennen.
Die  hauptsächlichen  Geschäftszweige  der  Banken  im  weiten  Sinne  des
ortes,  Geschäftszweige,  die  von  manchen  Unternehmungen  fast  sämtlich  beheben ­
  werden,  während  andere  nur  einige  derselben  nnd  noch  andere  gar
ņur  einen  ins  Auge  faffen,  sind  die  folgenden:
.  1-  die  Aufbewahrung  von  Gold  und  Silber  in  Barren  und
ņ  gemünztem  Zustande.  Das  Depon  irte  wird  in  der  Bank  aufbewahrt.
•  werden  also  dieselben  Geldstücke  und  Barren  zurückgegeben,  sobald  ber=^'ģe,
  welcher  sie  deponirt  hatte,  sich  nicht  mehr  veranlaßt  fühlt,  sie  in  der
zu  lassen,  und  sie  demnach  zurückbegehrt.  Diese  Art  des  Geschäftes
Öt  ehemals  von  verhältnißmäßig  größerer  Bedeutung  als  gegenwärtig.
Ģ  Ļ-  die  Annahme,  Aufbewahrung  und  Rückgabe  von  fungibeln
diesģZuständen  gegen  vorschriftsmäßige  Verständigung.  In
zur^ņ  ^àHen  werden  nicht  die  deponirten  Gegenstände  selbst,  sondern  andere
gleick  ņà,  welche  den  hingegebenen  ihrer  Menge  und  Beschaffenheit  nach
sind  ^thig  şiņ^-  Sinter  den  unter  solchen  Bedingungen  übergebenen  Gütern
sg  bös  Bargeld  und  die  auf  solches  lautenden  Forderungen  von  besonderer
^  ,'utung.  Derartig  anvertraute  Summen  u.  s.  w.  werden  gleichfalls
sie  V  etl '  ""b  zwar  solche  im  weitern  Sinne  des  Wortes,  genannt.  Indem
Sck  îbş-  ^nctionen  erfüllen,  wirken  die  Bankgeschäfte  als  Sammelstellen  von
Ar  ^Forderungen,  insbesondere  von  Wechseln,  welche  sie  bei  ihrer  Fälligkeit
ììņ  Kohlung  Präsentiren.  Dadurch  ersparen  sie  Kaufleuten  viele  Mühe  und
ļas^ņņehmlichkeiten.  Zu  dieser  Art  von  Unternehmungen  sind  auch  die  Spar-'êņ
  zu  rechnen.
^  -i.  die  Leistung  von  Zahlungen  und  die  Uebertragung  von
u ibforberuugcn  für  die  Personen,  welche  ihnen  Geld  und
Xc  anvertraut  haben.  Es  kam  bereits  im  18.  Jahrhundert  vor,
'^nşieute  einen  Betrag  von  Silberbarren  z.  B.  bei  der  Hamburger
Mni  ^ìļkgten,  und  daß  dann  der  eine  derselben  diese  Barren  sämtlich  aderba ­
  dein  andern  ohne  Risico  und  Mühe  durch  eine  einfache  Umschreişbies
  "",^uche  der  Bank  übertragen  ließ.  Dieses  praktische  und  wenig  kostsiàufģo
  Verfahren  gelangte,  wie  nicht  anders  erwartet  werden  kann,  zu  immer
es  r? tet  Anwendung  und  wird  jetzt  in  allen  denjenigen  Fällen,  in  welchen
liebe  ^  Um  Uebertragung  fungibler  Werthgegenstände  handelt,  mit  Vorau
 %h llr  ^"lvendung  gebracht.  Namentlich  in  England  hat  sich  eine  sehr
derartige  Praxis  gebildet.  Dieselbe  wird  aber  auch  in  andern
bŗņ  immer  me.hr  üblich.  So  wird  es  z.  B.  auch  in  Deutschland  mehr
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.