Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

9. Kap. Ter Credit. 
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^ şi"d und dessenungeachtet auf das schleunigste zu Zahlungen genöthigt 
erden können, welche sie in spätern Zeitpunkten weit leichter zu leisten im 
lande wären. So ist der Wechsel leider vielfach zu einem Mittel der Aus- 
eutung und Auswucherung unerfahrener ländlicher Besitzer, kleiner Gewerbe- 
ŗeibender und junger Leute geworden, und es kann also nicht unbegreiflich 
scheinen, daß man wiederholt die Forderung erhoben hat, es solle der Ge 
such des Wechsels nur gewissen intelligenten und geschäftsgewandten Klassen 
^ Bevölkerung gestattet werden. 
Was nun die nützliche und den Verhältnissen der Betheiligten ent 
sende Verwendung desselben anlangt, so dient er noch immer dem 
^ndel mit entfernten Plätzen und erweist sich in dieser Hinsicht nach wie 
or als ein Erleichterungsmittel des Verkehrs. Hauptsächlich ist aber der 
y Ģauch des Wechsels für das Geschäftsleben der Jetztzeit dadurch von Be- 
^utung geworden, daß sich die Banken und die Bankiers desselben zum 
^Mfe der Gewährung von Darlehen an Kaufleute und Industrielle bedienen. 
ist es Brauch, daß sich die Großhändler von den Tetaillisten, denen sie 
fj e ° ten ñeliefert, und ebenso die Industriellen von den Großhändlern, an die 
dx ? re Produkte abgesetzt haben, Wechsel ausstellen lassen und dann, statt 
n Termin ihrer Fälligkeit abzuwarten, den Betrag, worauf dieselben lauten, 
to IT ^ îhŗen Bankiers nach Abzug eines Discanto genannten Betrages, 
ïtor * ^ "ach dem Begehren solcher Vorauszahlungen, nach dem Umfange 
lick Refait Zwecke zur Verfügung stehenden Beträge und nach den persön- 
jst Verhältnissen der durch den Wechsel verpflichteten Personen verschieden 
an <î^îohen. Tie Wechsel haben ebenso wie die Creditpapiere und die Münzen 
stä derschiedenen Orten ihren im Anschluß an die soeben erwähnten Um- 
je/ * ^^chselnden, bestimmten Preis (Wechselkurs), der sich nur für die- 
verv'l" stellt, die hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit der durch sie 
H,j ç ş/Ģeten Personen zu wünschen übrig lassen. In den Ländern, in welchen, 
ej ne î" Deutschland, in England, in Frankreich und in Oesterreich-Ungarn, 
bestes einem gewissen Grade von der Staatsregierung abhängige Bant 
^ ) ' spricht man von einem Bankdisconto und versteht darunter den von 
Eņ Banken erhobenen Diskont. 
tocih à von den Bankgeschäften gegen Ausstellung von Wechseln ge- 
ber ^^rlehen werden gern Summen verwendet, welche den erstern unter 
toerd ^îņgung anvertraut sind, daß sie auf Verlangen alsbald zurückgezahlt 
3 f | t en Müssen. Die Bankiers können solche Gelder natürlich nicht auf lange 
^echs^"Ģhen, ohne sich der Gefahr von Verlegenheiten auszusetzen; die 
Qj lu ^ņģEgen lauten meist auf kurze Frist. Das ist denn auch der 
^hlu ' ^bshalb die den Bankgeschäften unter der Bedingung, daß die Rück- 
^ îņ kürzester Frist begehrt werden kann, anvertrauten Summen sehr
	        
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