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IV. Buch. Nachträge.
Richtig an ihm ist die Forderung, daß eine menschenfreundliche, vernünftige
Regierung sich bemühen solle, die durch die bestehende Steuergesetzgebung
hervorgerufenen Bedrückungen und Leiden zu beseitigen, und ihre Macht dazu
verwende, daß das Wohl der Nation auch mittelst des Steuersystems gefördert
werde. Wenn man aber auf dem Wege der Steuergesetzgebung dahin wirken
will, die unter den Staatsbürgern bestehenden Ungleichheiten der Güter-
vertheilung zu beschranken und bis zu einem gewissen Grade auszugleichen,
statt dieselben zu gedeihlichen Resultaten nutzbar zu machen, so treibt man
unter dem Mantel der Menschenfreundlichkeit socialistische Politik und nichts
anderes.
7. In direct entgegengesetzter Richtung bewegt sich die sogen, conservative
Besteuerungstheorie. Dieselbe stützt sich auf den allerdings nur bis zu einem
gewissen Grade richtigen Satz: ,Eine altherkömmliche Steuer ist keine Steuer.'
Dieser Satz hat indessen insofern seine Richtigkeit, als die Steuerträger ihren
Haushalt auch mit Rücksicht auf die Steuerlasten eingerichtet haben, weil sie
an diese gewöhnt sind, und daß Realitäten, Geschäfte u. s. w. schon mit
Rücksicht auf den durch die Steuerpflicht verminderten Ertrag um eine billigere
Summe erworben wurden.
Mit Berufung auf diese Thatsachen wird nun die Forderung gestellt,
cs sollten bei den seit lange bestehenden Steuergattungen keine Aenderungen
Platz greifen; wenn aber nelle Steuern eingeführt werden lnüßten, so wären
dieselben derart zu vertheilen, daß die Lasten genau in dem nämlichen Ver
hältniß wie seither auf die Einzelnen entfielen. Das ist natürlich eine ganz
übertriebene Anhänglichkeit an das Besteheilde. Können doch die bestehendeil
Steuerverhältnisse derartig unbillig sein, daß sie unbedingt geändert werden
müssen 1 . An einen sehr hohen Steuerdruck gewöhnt man sich niemals. Anderer
seits sind aber auch die Verhältnisse der verschiedenell Klassen der productiv
thätigen Bevölkerung und der Kapitalisten dem Wechsel unterworfen, und es
ist also ganz passend, daß bei der Auflegung neuer Steuern auch die statt
gefundenen Vermögensverschiebungen berücksichtigt werden.
1 Wer wollte läugnen, daß in manchen Ländern, z. B. in Oesterreich, eine neue
Vertheilung der Steuerlasten dringend geboten ist? In diesem Staate wird der Rein
ertrag von Grund und Boden mit 22 %, derjenige der Häuser, je nach der Ortsklasse,
in verschiedenem Umfange, in den größten Städten sogar mit 26 2 /„ % besteuert. Dazu
kommen dann noch die Landes- und die Gemeinde-Umlagen. Dagegen bleiben die
Besitzer gewisser steuerfrei erklärter Werthpapiere, Pfandbriefe u. s. w. von jeder Leistung
für das aus diesen Titeln fließende Einkommen frei; infolgedessen bleibt der größere
Theil des aus Werthpapieren bezogenen Einkommens überhaupt von Steuerleistungen
frei, weil man nur sehr schwer ermitteln kann, ob die Einzelnen steuerpflichtige Werth
papiere besitzen oder nicht.