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IV. Buch. Nachträge.
leichterung zu verschaffen, zu Tage tritt, und je mehr die ökonomischen Verhältnisse
der betreffenden Gegend die Ausführung dieses Entschlusses begünstigen.
So ist es für große Unternehmer leichter, die ihnen aufgelegten Steuerlasten
auf die Schultern anderer zu wälzen, als für die Arbeiter, sich eine entsprechende
Lohnerhöhung zu sichern. Und unter den Arbeitern werden die gut
bezahlten und wohl organisirten sich eine solche leichter erringen als die übrigen,
minder günstig gestellten. Ferner sind vereinigte Unternehmer in dieser Hinsicht
besser daran als vereinzelte, die Besitzer beweglichen Vermögens günstiger
gestellt als die von unbeweglichem, und endlich befinden sich auch die Producenten
und die Kaufleute in einer bessern Lage als die Consumenten? 1
Zumal bei der Einführung neuer Steuern steht zu fürchten, daß diese
Lasten auf die Hilflosesten und wirtschaftlich Schwächsten abgewälzt werden
und dieselben zu Ueberanstrengungen und überhaupt zu einem elenden, mühseligen
Leben nöthigen, oder auch, daß die Auflegung dieser Lasten von dcn
Reichen zum mehr oder minder begründeten Vorwand genommen wird, die
ihnen obliegenden Verpflichtungen zu vernachlässigen und die von ihnen freiwillig
geübte Wohlfahrtsthätigkeit einzuschränken. Die englischen Armentaxen
und die aus den Grundbesitzern der Lombardei lastenden Steuern liefern derartige
Beispiele, und es steht zu fürchten, daß auch in Deutschland die den
Unternehmern durch die Zwangsversicherungsgesetze erwachsenden Ausgaben
so manche üble Folgen dieser Art nach sich ziehen werden.
9. Endlich ist noch die eklektische Besteuerungstheorie zu erwähnen, welche
zur Rechtfertigung der einzelnen Steuern und Auflagen je nach den Umständen
bald diese bald jene der im vorhergehenden erwähnten Anschauungen
über die beste Art der Besteuerung verficht. In den meisten Ländern sind
das Steuersystem sowohl als auch die einschlägigen Anschauungen des Publikums
ein wahres mixtum compositum. Auch ist es, wie wir selben werden,
ganz richtig, daß ein gutes Finanzsystem auf der Anwendung verschiedener
Principien beruhen muß, und bleibt es der Wissenschaft vorbehalten, zu zeigen,
weshalb dem so ist, und die Harmonie der einzelnen Principien untereinander
nachzuweisen.
Die wahre Theorie von der gerechten Besteuerung gestaltet sich nun etwa
folgendermaßen. In keinem Falle darf die Geschichte des betreffenden Landes
außer acht gelassen werden. Eine im Widerspruch mit der Entwicklung der
historischen Verhältnisse vorgenommene Ausgleichung bestehender Unterschiede
trägt socialistischen Charakter und ist ungerechtfertigt. Wenn man gewahrt,
daß die Staatsgewalt für die Bedürfnisse des öffentlichen Haushaltes durch
das Erträgniß von Steuern und Abgaben sorgt, welche die Einzelnen in ver-1
Gustav Cohn, Die Finanzwissenschaft (Stuttgart 1889) 311.