Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

leichterung  zu  verschaffen,  zu  Tage  tritt,  und  je  mehr  die  ökonomischen  Verhältnisse ­
  der  betreffenden  Gegend  die  Ausführung  dieses  Entschlusses  begünstigen.
So  ist  es  für  große  Unternehmer  leichter,  die  ihnen  aufgelegten  Steuerlasten
auf  die  Schultern  anderer  zu  wälzen,  als  für  die  Arbeiter,  sich  eine  entsprechende ­
  Lohnerhöhung  zu  sichern.  Und  unter  den  Arbeitern  werden  die  gut
bezahlten  und  wohl  organisirten  sich  eine  solche  leichter  erringen  als  die  übrigen,
minder  günstig  gestellten.  Ferner  sind  vereinigte  Unternehmer  in  dieser  Hinsicht ­
  besser  daran  als  vereinzelte,  die  Besitzer  beweglichen  Vermögens  günstiger
gestellt  als  die  von  unbeweglichem,  und  endlich  befinden  sich  auch  die  Producenten ­
  und  die  Kaufleute  in  einer  bessern  Lage  als  die  Consumenten?  1
Zumal  bei  der  Einführung  neuer  Steuern  steht  zu  fürchten,  daß  diese
Lasten  auf  die  Hilflosesten  und  wirtschaftlich  Schwächsten  abgewälzt  werden
und  dieselben  zu  Ueberanstrengungen  und  überhaupt  zu  einem  elenden,  mühseligen ­
  Leben  nöthigen,  oder  auch,  daß  die  Auflegung  dieser  Lasten  von  dcn
Reichen  zum  mehr  oder  minder  begründeten  Vorwand  genommen  wird,  die
ihnen  obliegenden  Verpflichtungen  zu  vernachlässigen  und  die  von  ihnen  freiwillig ­
  geübte  Wohlfahrtsthätigkeit  einzuschränken.  Die  englischen  Armentaxen
und  die  aus  den  Grundbesitzern  der  Lombardei  lastenden  Steuern  liefern  derartige ­
  Beispiele,  und  es  steht  zu  fürchten,  daß  auch  in  Deutschland  die  den
Unternehmern  durch  die  Zwangsversicherungsgesetze  erwachsenden  Ausgaben
so  manche  üble  Folgen  dieser  Art  nach  sich  ziehen  werden.
9.  Endlich  ist  noch  die  eklektische  Besteuerungstheorie  zu  erwähnen,  welche
zur  Rechtfertigung  der  einzelnen  Steuern  und  Auflagen  je  nach  den  Umständen ­
  bald  diese  bald  jene  der  im  vorhergehenden  erwähnten  Anschauungen
über  die  beste  Art  der  Besteuerung  verficht.  In  den  meisten  Ländern  sind
das  Steuersystem  sowohl  als  auch  die  einschlägigen  Anschauungen  des  Publikums ­
  ein  wahres  mixtum  compositum.  Auch  ist  es,  wie  wir  selben  werden,
ganz  richtig,  daß  ein  gutes  Finanzsystem  auf  der  Anwendung  verschiedener
Principien  beruhen  muß,  und  bleibt  es  der  Wissenschaft  vorbehalten,  zu  zeigen,
weshalb  dem  so  ist,  und  die  Harmonie  der  einzelnen  Principien  untereinander
nachzuweisen.
Die  wahre  Theorie  von  der  gerechten  Besteuerung  gestaltet  sich  nun  etwa
folgendermaßen.  In  keinem  Falle  darf  die  Geschichte  des  betreffenden  Landes
außer  acht  gelassen  werden.  Eine  im  Widerspruch  mit  der  Entwicklung  der
historischen  Verhältnisse  vorgenommene  Ausgleichung  bestehender  Unterschiede
trägt  socialistischen  Charakter  und  ist  ungerechtfertigt.  Wenn  man  gewahrt,
daß  die  Staatsgewalt  für  die  Bedürfnisse  des  öffentlichen  Haushaltes  durch
das  Erträgniß  von  Steuern  und  Abgaben  sorgt,  welche  die  Einzelnen  in  ver-1

  Gustav  Cohn,  Die  Finanzwissenschaft  (Stuttgart  1889)  311.
            
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