460
IV. Buch. Nachträge.
Steuer 4000 Mark, um sich bei höherem Einkommen für jede Stufe von
je 5000 Mark um 200 Mark zu erhöhen; denn von 100001 Mark ab
werden die 4% immer von bent Mindestbetrag der Stufe erhoben.
Was die Veranlagung der Steuer anlangt, so bestehen Voreinschätzungs-,
Veranlagungs- und Berufungscommissionen für die Veranlagungs- resp. die
Regierungsbezirke; die höchste Instanz bildet der Oberverwaltungsgerichtshof
in Berlin. Bezüglich der kleinen Einkommen müssen von seiten der Gemeinde
vorstände Nachweisungen gegeben werden, während die mehr als 3000 Mark
Reineinkommen Beziehenden selbst Erklärungen über ihre Einkünfte und über
diejenigen ihrer im nämlichen Haushalte mit ihnen lebenden Angehörigen ab
zugeben haben.
Diese gesetzlichen Bestimmungen entsprechen offenbar den im vorigen
Kapitel bezüglich einer rationellen Einkommensteuer aufgestellten Erfordernissen.
Die niedern Stufen sind nur in einer bis zu der untersten, welche die Ein
kommen von 900—1050 Mark umfaßt, sich stark entwickelnden Degression
herangezogen, die höchsten Stufen gewiß nicht übermäßig belastet. Man hat
sich eben vor Augen gehalten, daß die Steuer für die kleinen, durch die im
Deutschen Reiche so beträchtlich hohen Zölle und Verbrauchsabgaben schon
stark belasteten Leute besonders drückend werden könnte, und dieselben demnach
mir zu verhältnißmäßig geringen Leistungen herbeigezogen. Trotzdem ist in
Wirklichkeit diese Steuer zweifellos höchst ungleich vertheilt und trifft die
mittlern und kleinern Existenzen viel härter als die Reichen, welche nicht auf
richtig sein wollen.
Große Einkommen lassen sich vielfach nicht einmal annähernd bemessen.
Sie sind so bedeutend, daß sie mehr liefern, als zu einem eleganten und
behäbigen Leben, wie es die Hähern Klaffen gewöhnlich führen, erforderlich
ist, und die eigentlichen Luxusausgaben der wirklich reichen Letlte- lassen sich
nur sehr schwer überwachen. Wer kann z. B. die Kosten einer ins Ausland
unternommenen Reise controlliren? Wer weiß, ob der Betreffende Tischwein
oder Champagner trinkt, Kunstsachen einkauft oder nicht? Und wer will erst
bestimmen, wieviel der reiche Mann verspielt, oder gar feststellen, was für ver
botene Liaisons ausgegeben wird?
Die Personal-Einkommensteuer ist daher überall in höherem oder ge
ringerem Grade nicht das, was sie ihrer Idee nach sein sollte, sondern eine
höchst ungleich wirkende Steuer, die um so bedenklicher wirkt, als sie von
allen Steuern verhältnißmäßig am leichtesten erhöht werden kann und man,
weil das Ergebniß wegen der Unaufrichtigkeit vieler Steuerzahler nur zu oft
hinter der Erwartung zurückbleibt, häufig zu einer Erhöhung derselben schreitet;
und das hat dann zur Folge, daß die ehrlichen Steuerzahler für die ge
glückten Schliche der trnehrlichen büßen müssen.