Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV. Buch. Nachträge. 
für das öffentliche Wohl ist die in England bestehende Organisation der 
Steuereinhebung. Hier werden die Steuergelder, nachdem sie die Beamten 
eingehoben haben, vom Generaleinnehmer sofort der Bank von England zu 
nutzbringender Verwendung übergeben. So finden diese Summen alsbald 
eine wirtschaftlich nützliche Verwerthung, während die Staatsverwaltung die für 
ihre Zwecke nothwendigen Betrage jederzeit von der Bank erhalt. Zudem er 
weisen sich die englischen Bankverhältniffe auch für die kleinen Leute als 
Vortheilhaft, da die Steuerbeträge seitens der Bank von England an die mit 
ihr in Verkehr befindlichen Geldinstitute ausgeliehen werden, und zwar auch 
an solche, die sich mit der Kreditgewährung an kleine Leute beschäftigen, welch 
letztere auf diese Art billigen Credit erlangen und nicht in Wuchererhände 
gerathen. 
Viertes Kapitel. 
Die öffentlichen Schulden. 
Der Staat, die Provinzen, die Gemeinden und die übrigen dem Staats 
ganzen eingeordneten autonomen Organisationen sind um so mehr zu strenger 
Sparsamkeit verpflichtet, als sie sich schon seit geraumer Zeit in immer steigendem 
Grade auf das Schuldenmachen verlegt haben und als alle diese übernommenen 
Schuldverpflichtungen in der Zukunft vermehrte Steuerlasten nach sich ziehen. 
Von den Folgen dieses hoch ausgebildeten Borgsystems ist bereits im 11. Ka 
pitel des H. Buches die Rede gewesen. Es wurde hervorgehoben, wie die 
Verwendung des nationalen Reichthums und die nationale Arbeit dadurch 
in besondere Richtungen gelenkt werden, wie eine Menge ans den öffentlichen 
Einnahmen zu zahlender Jahresrenten entstehen, und wie sich endlich als Con- 
seqnenz dieses Borgsystems ein weit ausgedehntes Banksystem entwickelt, welches 
die Gefahr mit sich bringt, daß dessen Träger eine übermächtige Rolle im 
öffentlichen Leben spielen. Sodann haben wir uns im III. Buche auch davon 
überzeugt, daß infolge des Anwachsens und der Vermehrung der öffentlichen 
Anlehen die nicht aus productiven Unternehmungen bezogenen Renten im Ver 
hältniß zu den andern Einkommenszweigen beträchtlich zugenommen haben. 
Ferner haben wir gesehen, daß die großen vom Staate und von dell übrigen 
öffentlichen Körperschaften zu nicht productiven Zwecken aufgenommenen An 
lehen einen der Gründe bilden, welche den Zinsfuß in die Höhe treiben 
(siehe 3. Kapitel des III. Buches), und darauf hingewiesen, daß in der Gesamtheit
	        
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