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IV. Buch. Nachträge.
für das öffentliche Wohl ist die in England bestehende Organisation der
Steuereinhebung. Hier werden die Steuergelder, nachdem sie die Beamten
eingehoben haben, vom Generaleinnehmer sofort der Bank von England zu
nutzbringender Verwendung übergeben. So finden diese Summen alsbald
eine wirtschaftlich nützliche Verwerthung, während die Staatsverwaltung die für
ihre Zwecke nothwendigen Betrage jederzeit von der Bank erhalt. Zudem er
weisen sich die englischen Bankverhältniffe auch für die kleinen Leute als
Vortheilhaft, da die Steuerbeträge seitens der Bank von England an die mit
ihr in Verkehr befindlichen Geldinstitute ausgeliehen werden, und zwar auch
an solche, die sich mit der Kreditgewährung an kleine Leute beschäftigen, welch
letztere auf diese Art billigen Credit erlangen und nicht in Wuchererhände
gerathen.
Viertes Kapitel.
Die öffentlichen Schulden.
Der Staat, die Provinzen, die Gemeinden und die übrigen dem Staats
ganzen eingeordneten autonomen Organisationen sind um so mehr zu strenger
Sparsamkeit verpflichtet, als sie sich schon seit geraumer Zeit in immer steigendem
Grade auf das Schuldenmachen verlegt haben und als alle diese übernommenen
Schuldverpflichtungen in der Zukunft vermehrte Steuerlasten nach sich ziehen.
Von den Folgen dieses hoch ausgebildeten Borgsystems ist bereits im 11. Ka
pitel des H. Buches die Rede gewesen. Es wurde hervorgehoben, wie die
Verwendung des nationalen Reichthums und die nationale Arbeit dadurch
in besondere Richtungen gelenkt werden, wie eine Menge ans den öffentlichen
Einnahmen zu zahlender Jahresrenten entstehen, und wie sich endlich als Con-
seqnenz dieses Borgsystems ein weit ausgedehntes Banksystem entwickelt, welches
die Gefahr mit sich bringt, daß dessen Träger eine übermächtige Rolle im
öffentlichen Leben spielen. Sodann haben wir uns im III. Buche auch davon
überzeugt, daß infolge des Anwachsens und der Vermehrung der öffentlichen
Anlehen die nicht aus productiven Unternehmungen bezogenen Renten im Ver
hältniß zu den andern Einkommenszweigen beträchtlich zugenommen haben.
Ferner haben wir gesehen, daß die großen vom Staate und von dell übrigen
öffentlichen Körperschaften zu nicht productiven Zwecken aufgenommenen An
lehen einen der Gründe bilden, welche den Zinsfuß in die Höhe treiben
(siehe 3. Kapitel des III. Buches), und darauf hingewiesen, daß in der Gesamtheit