Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

für  das  öffentliche  Wohl  ist  die  in  England  bestehende  Organisation  der
Steuereinhebung.  Hier  werden  die  Steuergelder,  nachdem  sie  die  Beamten
eingehoben  haben,  vom  Generaleinnehmer  sofort  der  Bank  von  England  zu
nutzbringender  Verwendung  übergeben.  So  finden  diese  Summen  alsbald
eine  wirtschaftlich  nützliche  Verwerthung,  während  die  Staatsverwaltung  die  für
ihre  Zwecke  nothwendigen  Betrage  jederzeit  von  der  Bank  erhalt.  Zudem  erweisen ­
  sich  die  englischen  Bankverhältniffe  auch  für  die  kleinen  Leute  als
Vortheilhaft,  da  die  Steuerbeträge  seitens  der  Bank  von  England  an  die  mit
ihr  in  Verkehr  befindlichen  Geldinstitute  ausgeliehen  werden,  und  zwar  auch
an  solche,  die  sich  mit  der  Kreditgewährung  an  kleine  Leute  beschäftigen,  welch
letztere  auf  diese  Art  billigen  Credit  erlangen  und  nicht  in  Wuchererhände
gerathen.

Viertes  Kapitel.
Die  öffentlichen  Schulden.
Der  Staat,  die  Provinzen,  die  Gemeinden  und  die  übrigen  dem  Staatsganzen ­
  eingeordneten  autonomen  Organisationen  sind  um  so  mehr  zu  strenger
Sparsamkeit  verpflichtet,  als  sie  sich  schon  seit  geraumer  Zeit  in  immer  steigendem
Grade  auf  das  Schuldenmachen  verlegt  haben  und  als  alle  diese  übernommenen
Schuldverpflichtungen  in  der  Zukunft  vermehrte  Steuerlasten  nach  sich  ziehen.
Von  den  Folgen  dieses  hoch  ausgebildeten  Borgsystems  ist  bereits  im  11.  Kapitel ­
  des  H.  Buches  die  Rede  gewesen.  Es  wurde  hervorgehoben,  wie  die
Verwendung  des  nationalen  Reichthums  und  die  nationale  Arbeit  dadurch
in  besondere  Richtungen  gelenkt  werden,  wie  eine  Menge  ans  den  öffentlichen
Einnahmen  zu  zahlender  Jahresrenten  entstehen,  und  wie  sich  endlich  als  Conseqnenz
  dieses  Borgsystems  ein  weit  ausgedehntes  Banksystem  entwickelt,  welches
die  Gefahr  mit  sich  bringt,  daß  dessen  Träger  eine  übermächtige  Rolle  im
öffentlichen  Leben  spielen.  Sodann  haben  wir  uns  im  III.  Buche  auch  davon
überzeugt,  daß  infolge  des  Anwachsens  und  der  Vermehrung  der  öffentlichen
Anlehen  die  nicht  aus  productiven  Unternehmungen  bezogenen  Renten  im  Verhältniß ­
  zu  den  andern  Einkommenszweigen  beträchtlich  zugenommen  haben.
Ferner  haben  wir  gesehen,  daß  die  großen  vom  Staate  und  von  dell  übrigen
öffentlichen  Körperschaften  zu  nicht  productiven  Zwecken  aufgenommenen  Anlehen ­
  einen  der  Gründe  bilden,  welche  den  Zinsfuß  in  die  Höhe  treiben
(siehe  3.  Kapitel  des  III.  Buches),  und  darauf  hingewiesen,  daß  in  der  Gesamtheit
            
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