Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern. 
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derselben, aber es ist in hohem Grade wahrscheinlich, dass zu jener 
Zeit beide Handwerke ein Amt bildeten. Die Thatsache, dass alsdann 
zwei verschiedene Gewerbe in einer Korporation vereinigt gewesen 
"'dren, kann nicht befremden. Es sind eben verwandte Gewerbe, 
die sich zusammengethan haben und die in einer Zeit geringer 
Entfaltung gewerblichen Lebens noch nicht Mitglieder genug zur 
Bildung eigener Ämter aufweisen mochten. Ähnlich findet man 
dreizehnten Jahrhundert in Nürnberg die Schwarz-, Schön- und 
Waidfärber, in Stendal, Basel, Berlin die Weber und Tuchmacher 
einer Zunft’. In München gehörten in derselben Zeit Tuch 
scherer und Schneider zu einer Zunft, und die Zunft der sogen, 
^pinnwetter zu Basel umfasste Maurer, Gypser, Zimmerleute, Fass 
binder, Wagner und Wannenmacher. 
l^ie Entstehung der Ämter wird doch wohl auf freie Vereinigung 
^urückzuführen sein. Die aus deutschen Städten, von Wisby oder 
Dänemark ein wandernden Handwerker werden dem Gebrauch 
ihrer Heimath gemäss die dort beobachtete Gewohnheit in die 
Eremde übertragen haben, die Obrigkeit aber, die die Aufsicht 
fiber den Markt und den Handel mit gewerblichen Erzeugnissen 
Eihrte, begünstigte diesen Zusammenschluss eher, als dass sie ihn 
binderte. Ausserdem aber hat offenbar in Riga das Ciildewesen 
^inen weitreichenden, wenn auch im Einzelnen nicht nachweisbaren 
Einfluss auf die Errichtung von Korporationen mit gewerblichem 
Charakter ausgeübt. 
Gilden sind die durch Rechte und Pflichten verbundenen Brüder- 
schaften,yFa/gxw7/(7/ff, die an bestimmten Jahrestagen festliche Trink- 
gelage abhielten. Die ältesten bekannten sind die altfränkischen, 
in den Reichsgesetzen und kirchlichen \ erordnungen des 8. 
_ 9* J'thrhundert verboten werden. In den aus heidnischer Zeit 
überkommenen gottesdienstlichen T rinkgelagen wurzelnd, weisen 
doch von vornherein auch sittliche und religiöse Elemente auf, 
’ndem sie ihre Mitglieder zu gegenseitiger Hilfeleistung brüderlich 
jneinanderschliessen*. So erscheinen als die Zwecke, die sie ver- 
^%Gn, die gegenseitige ITntcrstützung der Brüder und Schwestern 
•n Nothfällen, die Betheiligung an den Leichenbegängnissen ver- 
^orbener Mitglieder, die Unterhaltung brennender Lichter auf den 
^^^ären in Kapellen und Kirchen, Veranstaltung von Seelenmessen 
JÜJ^rstorl^ Mitglieder u. a. m. Ihre Mitglieder aber rekru- 
g Entstehung des Zunftwesens, S. 119« 
Städte und Gilden i, S. i, 5>
	        
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