Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Die  Organisation  der  Gewerbetreibenden  in  Ämtern.

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derselben,  aber  es  ist  in  hohem  Grade  wahrscheinlich,  dass  zu  jener
Zeit  beide  Handwerke  ein  Amt  bildeten.  Die  Thatsache,  dass  alsdann
zwei  verschiedene  Gewerbe  in  einer  Korporation  vereinigt  gewesen
"'dren,  kann  nicht  befremden.  Es  sind  eben  verwandte  Gewerbe,
die  sich  zusammengethan  haben  und  die  in  einer  Zeit  geringer
Entfaltung  gewerblichen  Lebens  noch  nicht  Mitglieder  genug  zur
Bildung  eigener  Ämter  aufweisen  mochten.  Ähnlich  findet  man
dreizehnten  Jahrhundert  in  Nürnberg  die  Schwarz-,  Schön-  und
Waidfärber,  in  Stendal,  Basel,  Berlin  die  Weber  und  Tuchmacher
einer  Zunft’.  In  München  gehörten  in  derselben  Zeit  Tuchscherer ­
  und  Schneider  zu  einer  Zunft,  und  die  Zunft  der  sogen,
^pinnwetter  zu  Basel  umfasste  Maurer,  Gypser,  Zimmerleute,  Fassbinder, ­
  Wagner  und  Wannenmacher.
l^ie  Entstehung  der  Ämter  wird  doch  wohl  auf  freie  Vereinigung
^urückzuführen  sein.  Die  aus  deutschen  Städten,  von  Wisby  oder
Dänemark  ein  wandernden  Handwerker  werden  dem  Gebrauch
ihrer  Heimath  gemäss  die  dort  beobachtete  Gewohnheit  in  die
Eremde  übertragen  haben,  die  Obrigkeit  aber,  die  die  Aufsicht
fiber  den  Markt  und  den  Handel  mit  gewerblichen  Erzeugnissen
Eihrte,  begünstigte  diesen  Zusammenschluss  eher,  als  dass  sie  ihn
binderte.  Ausserdem  aber  hat  offenbar  in  Riga  das  Ciildewesen
^inen  weitreichenden,  wenn  auch  im  Einzelnen  nicht  nachweisbaren
Einfluss  auf  die  Errichtung  von  Korporationen  mit  gewerblichem
Charakter  ausgeübt.
Gilden  sind  die  durch  Rechte  und  Pflichten  verbundenen  Brüderschaften,yFa/gxw7/(7/ff,
  die  an  bestimmten  Jahrestagen  festliche  Trinkgelage
  abhielten.  Die  ältesten  bekannten  sind  die  altfränkischen,
in  den  Reichsgesetzen  und  kirchlichen  \  erordnungen  des  8.
_  9*  J'thrhundert  verboten  werden.  In  den  aus  heidnischer  Zeit
überkommenen  gottesdienstlichen  T  rinkgelagen  wurzelnd,  weisen
doch  von  vornherein  auch  sittliche  und  religiöse  Elemente  auf,
’ndem  sie  ihre  Mitglieder  zu  gegenseitiger  Hilfeleistung  brüderlich
jneinanderschliessen*.  So  erscheinen  als  die  Zwecke,  die  sie  ver-^%Gn,
  die  gegenseitige  ITntcrstützung  der  Brüder  und  Schwestern
•n  Nothfällen,  die  Betheiligung  an  den  Leichenbegängnissen  ver-^orbener
  Mitglieder,  die  Unterhaltung  brennender  Lichter  auf  den
^^^ären  in  Kapellen  und  Kirchen,  Veranstaltung  von  Seelenmessen
JÜJ^rstorl^  Mitglieder  u.  a.  m.  Ihre  Mitglieder  aber  rekrug
  Entstehung  des  Zunftwesens,  S.  119«
Städte  und  Gilden  i,  S.  i,  5>
            
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