Der Aufschwungs der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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offenbar das (iesellenbuch. Alle vier Wochen versammelte man
Sich und veranstaltete eine „Umfrage“, ob die Gesellen gegen ein
ander was vorzubringen hätten. Nach Ausgleichung der Streitig
keiten, falls diese vorgekommen waren, blieb man beim Trünke
zusammen, zu dessen Bestreitung Jeder alle 4 Wochen einen kleinen
Beitrag beisteuerte; bei den Schlossergesellen 4 rig. Schillinge,
^^iese, sowie die für Übertretung der Statuten oder sonst zu zah
lenden Brüche und Strafgelder flössen in eine gemeinsame Kasse —
Büchse. Bei den „Schenken“ und Zusammenkünften wurde auf
■Zustand und gesittetes Betragen gesehen ; über das, was auf ihnen
sich ereignete, vierteljährlich den Meistern Rechenschaft abgelegt,
■^us der Büchse wurden auch die Unterstützungen in Krankheits
fällen gezahlt. Doch hatte bei den Schneidern der Meister die
^ orpflJchtung übernommen für die erkrankten Gesellen zu sorgen,
sei denn, dass sie durch eigene Verschuldung sich die Krankheit
^ogezogen hatten.
Kam nun ein Geselle nach Riga, so musste er im Kruge oder
^or Amtsherberge absteigen, wo die Oertengesellen täglich vor-
^ptachen, um sich nach den Fremdlingen zu erkundigen. Er wurde
einem Trünke bewillkommnet und sein Namen in das Gesellen-
kuch eingetragen, wofür er eine Kleinigkeit zu zahlen hatte, dann
^GrschafFte man ihm eine Stelle, und die beiden Oertengesellen
leiteten den Fremden in die Werkstätte, die er gewählt hatte,
^oi den Tischlern wenigstens gab der Meister bei dieser Gelegenheit
5 Kannen Bier zum Besten, ln der Ausübung der übernommenen
^»■fieit war den Gesellen treue Pflichterfüllung an’s Herz gelegt,
^^or Arbeitstag dauerte bei den Tischlern von 5 Ehr Morgens bis
^ Ehr Abends; bei den Schlossern von 4 Uhr Morgens bis 7 Uhr
^kends; bei den Schneidern wird nur die Zeit des Aufstehens und
^^hlafengehens bestimmt, ersteres zu 5 Uhr im Sommer wie im
foter, letzteres zu 9 Uhr Abends. Die wirkliche Arbeitszeit wird
Abrechnung der Pausen und Mahlzeiten kaum 11 Stunden
^kerschritten haben, wenn auch bei den Schlossern nominell der
^'■keitstag 15 Stunden umfasste. Nach Feierabend durften die
^Sellen für sich arbeiten, was insbesondere bei den Schlossern
Senau geregelt war. Der Sonntag scheint nach den Vorgängen
den Schneidern ihnen nicht völlig frei gegeben gewesen zu
Ein Wechsel der Werkstätte stand dem Gesellen natürlich
^loch durfte er nur des Sonntags austreten und an demselben
nach einer neuen Stelle sich umsehen. Andernfalls musste