Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
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Mittlerweile nämlich war das Amt zu einem geschlossenen ge 
worden und die zulässige Zahl der Meister im Maximum auf 30 
beschränkt. Dem entsprechend sind die Bedingungen, unter denen die 
Meisterschaft erlangt werden kann, wesentlich verschärft. Zu den 
bisherigen sind hinzugekommen echte Geburt, dreimalige Eschung, 
^ine Wartezeit von mindestens drei Jahren, eine Geldzahlung von 
5 Mark rig. und Anfertigung eines Meisterstücks. Das Meisteressen 
w^ird üppiger verlangt, indem es aus einem Schinken, zwei Stücken 
"^rockenfleisches, einem halben Ochsen, 2 Mettwürsten, Brod für 
^ine Mark und drei Tonnen Bier bestehen muss. Überdies wird 
nicht jede Meldung ohne Weiteres berücksichtigt. Wer an anderen 
^rten schon selbständig gewesen und Frau und Kinder hatte. 
Wurde unbarmherzig zurückgewiesen, selbst wenn er alle Bedingungen 
erfüllen versprach, und sogar nicht näher auseinandergesetzte 
Ursachen, z. B. „wenn er des ainptes nicht werdich were'‘\ können 
S^gen die Annahme geltend gemacht werden. In allen diesen 
^Unkten waren Söhne von Amtsgenossen begünstigt, sie hatten 
die Hälfte „von des handtwercks gerechticheit^'’ zu leisten. 
Hemerkenswerth ist, dass allerdings lettische Mitglieder, aber 
^^ine litthauischen und estnischen zugelassen wurden. Der Lette, 
auch ein Undeutscher, fühlte sich nunmehr so solidarisch mit 
^ent Deutschen, dass er gemeinsam mit diesem gegen das Ein- 
bringen fremder, dem Gewerbe wesen nicht zuträglicher Elemente 
®*ch auflehnte. 
In der Ausübung seines Arbeitsrechtes erscheint der Meister 
1544 viel beschränkter. Keiner darf seinen Absatz ausserhalb 
suchen; weder seine Gesellen darf der Meister auf s Land 
schicken, noch sich selbst dahin begeben. Dabei durften nur drei 
^ñhle in Gang gesetzt werden (gegen vier im vorhergehenden 
jMirhundert) : „eine vor sick, eine vor einen gesellen U7id eine vor 
Jungen^. Offenbar befürchtete man das Entstehen einer Art 
J^'iternehmer, die nur Andere für sich hätten arbeiten lassen. Die 
cistung selbst wird einer genauen Kontrole unterworfen, indem 
vier Wochen ein dazu Verordneter umgeht, das Maass in der 
Um sich zu überzeugen, dass die Leinwand tadellos in vor- 
^cschriebener Breite von V4 angefertigt wird. 
f^ür den Verkehr untereinander gelten die früheren Bestim- 
dass man sich freundlich begegnen und sich das Hilfs- 
csonal nicht gegenseitig abspänstig machen solle. Bei ausge- 
'■^chenen Misshelligkeiten darf die Genugthuung nicht zuerst beim
	        
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