Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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Mittlerweile  nämlich  war  das  Amt  zu  einem  geschlossenen  geworden ­
  und  die  zulässige  Zahl  der  Meister  im  Maximum  auf  30
beschränkt.  Dem  entsprechend  sind  die  Bedingungen,  unter  denen  die
Meisterschaft  erlangt  werden  kann,  wesentlich  verschärft.  Zu  den
bisherigen  sind  hinzugekommen  echte  Geburt,  dreimalige  Eschung,
^ine  Wartezeit  von  mindestens  drei  Jahren,  eine  Geldzahlung  von
5  Mark  rig.  und  Anfertigung  eines  Meisterstücks.  Das  Meisteressen
w^ird  üppiger  verlangt,  indem  es  aus  einem  Schinken,  zwei  Stücken
"^rockenfleisches,  einem  halben  Ochsen,  2  Mettwürsten,  Brod  für
^ine  Mark  und  drei  Tonnen  Bier  bestehen  muss.  Überdies  wird
nicht  jede  Meldung  ohne  Weiteres  berücksichtigt.  Wer  an  anderen
^rten  schon  selbständig  gewesen  und  Frau  und  Kinder  hatte.
Wurde  unbarmherzig  zurückgewiesen,  selbst  wenn  er  alle  Bedingungen
erfüllen  versprach,  und  sogar  nicht  näher  auseinandergesetzte
Ursachen,  z.  B.  „wenn  er  des  ainptes  nicht  werdich  were'‘\  können
S^gen  die  Annahme  geltend  gemacht  werden.  In  allen  diesen
^Unkten  waren  Söhne  von  Amtsgenossen  begünstigt,  sie  hatten
die  Hälfte  „von  des  handtwercks  gerechticheit^'’  zu  leisten.
Hemerkenswerth  ist,  dass  allerdings  lettische  Mitglieder,  aber
^^ine  litthauischen  und  estnischen  zugelassen  wurden.  Der  Lette,
auch  ein  Undeutscher,  fühlte  sich  nunmehr  so  solidarisch  mit
^ent  Deutschen,  dass  er  gemeinsam  mit  diesem  gegen  das  Einbringen
  fremder,  dem  Gewerbe  wesen  nicht  zuträglicher  Elemente
®*ch  auflehnte.
In  der  Ausübung  seines  Arbeitsrechtes  erscheint  der  Meister
1544  viel  beschränkter.  Keiner  darf  seinen  Absatz  ausserhalb
suchen;  weder  seine  Gesellen  darf  der  Meister  auf  s  Land
schicken,  noch  sich  selbst  dahin  begeben.  Dabei  durften  nur  drei
^ñhle  in  Gang  gesetzt  werden  (gegen  vier  im  vorhergehenden
jMirhundert)  :  „eine  vor  sick,  eine  vor  einen  gesellen  U7id  eine  vor
Jungen^.  Offenbar  befürchtete  man  das  Entstehen  einer  Art
J^'iternehmer,  die  nur  Andere  für  sich  hätten  arbeiten  lassen.  Die
cistung  selbst  wird  einer  genauen  Kontrole  unterworfen,  indem
vier  Wochen  ein  dazu  Verordneter  umgeht,  das  Maass  in  der
Um  sich  zu  überzeugen,  dass  die  Leinwand  tadellos  in  vor-^cschriebener
  Breite  von  V4  angefertigt  wird.
f^ür  den  Verkehr  untereinander  gelten  die  früheren  Bestimdass
  man  sich  freundlich  begegnen  und  sich  das  Hilfscsonal
  nicht  gegenseitig  abspänstig  machen  solle.  Bei  ausge-'■^chenen
  Misshelligkeiten  darf  die  Genugthuung  nicht  zuerst  beim
            
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