Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
^urde das anfangs gar nicht einmal gerne gesehen. Denn wir finden 
^ manchen Schrägen, so bei den Schneidern 1492 (Art. 8), den 
^^chmieden 1578 (Art. 12), den Sämischleder-Bereitern 1581 (Art. 8), 
Amtsbrüdern zur Pflicht gemacht auch die ^^kmnpanie des 
gildesioveit'^‘z\x ^^yN\nnç.n. Wie langsam dieser Process vor 
*ch gegangen sein muss, beweist der Umstand, dass noch im Anfänge 
sechszehnten Jahrhunderts die Stellung der Gilden rechtlich 
cht geregelt war und ihre korporative Geschlossenheit als kommu- 
p. ^ Körperschaften wenig feststand. Zur Abstimmung über die 
•iführung einer neuen Polizeiordnung in den Jahren 1502 und 
Wurden nicht etwa die beiden Gilden als solche eingeladen, 
*^fîern der Rath liess die Bürger einzeln auf’s Rathhaus bescheiden 
dort ihre Zustimmung, bezw. Ablehnung zu Protokoll nehmen, 
’^^ss nahm der kommunal-politische Einfluss der (bilden auf den 
(loch immer zu. Bald wurden die Älterleute in den Rath 
und um ihre Meinung gefragt \ bald richteten sie von sich 
^ ^ orstellungen an ihn und forderten ihn auf Maassregeln im 
li ^l^'" Stadt zu ergreifen. Schreiben, die die Stadt in öffent- 
st Angelegenheiten erhielt, wurden bisweilen in den Gilde- 
(le ^'Grlesen, Streitigkeiten zwischen Rath und Bürgerschaft über 
^ Landbesitz durch eine gemischte Kommission geschlichtet, 
schon bei der Verwaltung einzelner Kassen und Institute 
^Scheinen die Gilden betheiligt. Bei der Stiftung des heiligen 
^^’stes, die ungenügend verwaltet worden war und zu mancher 
^^Zufriedenheit Veranlassung geboten hatte, wurde 1554 neben dem 
^ Unterer ein Bürger mit der Administration betraut. Für die 
(1er Wallbauten aber im Jahre 1537 wurde ein Aus- 
zwei Rathsherren, den beiden Alterleuten der (bilden 
^ Bürgern ernannt, die den Bau fördern und die „von Stadt- 
einfliessenden Summen in das Rechnungsbuch 
sie sollten. Kurz das Ansehen der (olden erstarkte und liess 
^l^ni Käthe stets bedrohlicher erscheinen. 
Qj] ährend des ganzen sechszehnten Jahrhunderts strebten die 
hild vom Rathe als die alleinberechtigten, die Gemeinde 
Alt kommunal politischen Körperschaften anerkannt zu werden*. 
y^^*^*^^‘hiner und Älteste sollten nicht als Vertreter der Bürgerschaft 
Käthe zu den Berathungen hinzugezogen werden, sondern als 
Î '«.S7, S. ,44. 
Keussler, a. a. O., S. 37 ff.
	        
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