Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
Grob- und Kleinschmiede 1688; 
Gold- und Silberarbeiter 1677 und 1690; 
Knochenhauer 1694; 
Tischler 169g. 
Ähnlich wie in Riga schreitet man dann auch in Dorpat zur 
Errichtung „undeutscher“ Ämter. Die Anwesenheit zahlreicher 
Angehöriger der estnischen Nation, mit denen die vielfach aus 
Deutschland stammenden Gewerbetreibenden sich wohl nicht recht 
befreunden konnten, führten darauf. So bestand seit dem 12. Marz 
1684 das Amt der Fuhrleute und seit 1685, Jan. 21, das Amt der 
undeutschen Fischführer. Nur von dem ersteren hat sich eine 
Abschrift des Schragens erhalten ; von dem letzteren ist eine aus 
dem Ende des 18. Jahrhunderts stammende Redaction bekannt, the 
möglicherweise keine sehr erheblichen Änderungen gegen die ältere 
Fassung enthält. Zwischen den Angehörigen verschiedener Ge 
werbe blieben, auch wenn sie zu demselben Amte gehörten, Rei 
bereien nicht aus. Schon jetzt erwies sich der Nahrungsspielraum 
als viel zu eng, und es erfolgten bei verwandten Gewerben Übergriffe 
in die einem anderen Handwerke durch den Schrägen speciell zu- 
gewiesene Arbeitssphäre. So sah sich der Rath 1691 genöthig* 
einen Streit zwischen Schmieden und Schlossern unter Berufung 
auf eine frühere Entscheidung durch abermalige genaue Begrenzung 
der jedem Handwerke zustehenden Arbeiten zu entscheiden, ßf 
verfügte, dass „die grobe schivarzc ArbcH, worzti keilte Feile 
brauchet und gewichtsiveise gearbeitet 7üird, item Carossefi>^ 
Schlitten und Glocken Beschlag, zvie auch Zerhauung des Eisens 
den Grobschmieden zustände, hingegen die Kleinschmiede ein Recht 
hätten auf „allerhandt Art Schlösser, Fenster, Thiircn, BeckeHj 
und anderszvo nöthig und Schlosser-Arbeit sein mag, uñe deiiH 
auch am Schlitten der verzinnte Beschlag ganz allcinJ^ 
Auf den Inhalt dieser Schrägen kann einstweilen noch nicH 
eingegangen werden. Es muss späterer Zukunft Vorbehalten bleil^m 
zu entscheiden, ob eine Veröffentlichung auch der Schrägen voH 
1621 an möglich sein wird. Sie ist noch für keine deutsche Stii^l^ 
versucht und böte für die Gewerbegeschichte des Interessanten uni 
Lehrreichen genug. Es w äre aber verkehrt, so lange eine dcrartig‘^ 
Sammlung nicht vorliegt, ein zuverlässiges Bild von der Verfassung 
entwerfen zu wollen. Nur an der Schilderung der Verhältnisse i*^ 
einem Amte sei auf die Tendenz, welche die Entwickelung nimmt'
	        
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