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Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
Grob- und Kleinschmiede 1688;
Gold- und Silberarbeiter 1677 und 1690;
Knochenhauer 1694;
Tischler 169g.
Ähnlich wie in Riga schreitet man dann auch in Dorpat zur
Errichtung „undeutscher“ Ämter. Die Anwesenheit zahlreicher
Angehöriger der estnischen Nation, mit denen die vielfach aus
Deutschland stammenden Gewerbetreibenden sich wohl nicht recht
befreunden konnten, führten darauf. So bestand seit dem 12. Marz
1684 das Amt der Fuhrleute und seit 1685, Jan. 21, das Amt der
undeutschen Fischführer. Nur von dem ersteren hat sich eine
Abschrift des Schragens erhalten ; von dem letzteren ist eine aus
dem Ende des 18. Jahrhunderts stammende Redaction bekannt, the
möglicherweise keine sehr erheblichen Änderungen gegen die ältere
Fassung enthält. Zwischen den Angehörigen verschiedener Ge
werbe blieben, auch wenn sie zu demselben Amte gehörten, Rei
bereien nicht aus. Schon jetzt erwies sich der Nahrungsspielraum
als viel zu eng, und es erfolgten bei verwandten Gewerben Übergriffe
in die einem anderen Handwerke durch den Schrägen speciell zu-
gewiesene Arbeitssphäre. So sah sich der Rath 1691 genöthig*
einen Streit zwischen Schmieden und Schlossern unter Berufung
auf eine frühere Entscheidung durch abermalige genaue Begrenzung
der jedem Handwerke zustehenden Arbeiten zu entscheiden, ßf
verfügte, dass „die grobe schivarzc ArbcH, worzti keilte Feile
brauchet und gewichtsiveise gearbeitet 7üird, item Carossefi>^
Schlitten und Glocken Beschlag, zvie auch Zerhauung des Eisens
den Grobschmieden zustände, hingegen die Kleinschmiede ein Recht
hätten auf „allerhandt Art Schlösser, Fenster, Thiircn, BeckeHj
und anderszvo nöthig und Schlosser-Arbeit sein mag, uñe deiiH
auch am Schlitten der verzinnte Beschlag ganz allcinJ^
Auf den Inhalt dieser Schrägen kann einstweilen noch nicH
eingegangen werden. Es muss späterer Zukunft Vorbehalten bleil^m
zu entscheiden, ob eine Veröffentlichung auch der Schrägen voH
1621 an möglich sein wird. Sie ist noch für keine deutsche Stii^l^
versucht und böte für die Gewerbegeschichte des Interessanten uni
Lehrreichen genug. Es w äre aber verkehrt, so lange eine dcrartig‘^
Sammlung nicht vorliegt, ein zuverlässiges Bild von der Verfassung
entwerfen zu wollen. Nur an der Schilderung der Verhältnisse i*^
einem Amte sei auf die Tendenz, welche die Entwickelung nimmt'