212
Die gewerblichen Zustände im i8. Jahrhundert.
grossen Reformators zurück'. Es ist bekannt, dass das Handwerk
in den nächsten Jahrzehnten kein lebhafteres Tempo in seinen
Fortschritten anschlug. Noch einmal versuchte Katharina
der sicherlich nicht populären Einrichtung neues Leben einw-
hauchen. Sie liess durch das Reichsjustizkollegium in St. Peters^
bürg Abschriften der Schrägen rigischer Ämter einfordern un
erhielt 1766 die Kopien von 42 Schrägen: 37 dur deutschen Amtet,
5 der undeutschen Ämter, nämlich der Schuster, Grobschmiede,
Zimmerleute, Schneider und Leineweber. Die Frucht dieser ^
dien liess lange auf sich warten. Aber sie erschien endlich in der
in die Städteordnung von 1785 aufgenommenen allgemeinen Han '
werker-Ordnung, die in 117 Artikeln das Gewerberecht feststellte.
Auf ihren Inhalt einzugehen, liegt ausserhalb des Rahmens dies
Arbeit«. Sie betont mit Nachdruck die „Zunft“, zu deren Restan
fünf Meister erforderlich waren, aber sie erkennt gleichzeitig ein
Arbeitsrecht der Unzünftigen an. Gemäss den hier vorgetragenet|
Grundsätzen sollten die Schrägen der einzelnen Ämter geänder
werden, und es scheint, als ob damals nicht wenige Anordnunge
und Gewohnheiten zu Missbräuchen ausgeartet waren, die sowo
die Ämter als das Publikum beschwerten. In einem Gutachten,
das der stellvertretende livländische Gouvernements-Prokuren
Bergmann, von der Statthalterschafts-Regierung dazu aufgeforde ,
über die Städteordnung von 1785 abgab, wird eine ganze Re>
von Reformpunkten aufgeführt. Dahin gehören z. B., dass
Russen, Letten und Esten bei den deutschen Ämtern als Lehrling
zugelassen würden, dass hiesige Landeskinder bei Annahme
Gesellen vor wandernden Ausländern bevorzugt würden, dass aU
uneheliche Kinder zum Handwerke, begabte Gesellen zur Erlangu^ ^
der Meisterschaft zugelassen würden, dass die Ämter nicht au
gewisse Zahl von Meistern beschränkt sein sollten, die Zah
Gesellen, die jeder Meister halten dürfe, frei sein möge u. a. m.®
es somit darauf abgesehen, das Monopol der Amtsmeister zu breche^|
die Zunft wohl als eine empfehlungswerthe Einrichtung hinzuste e ’
1 Vergl. für das Vorstehende: Erman, Zur Geschichte der Handwerke^^^
Russland im Archiv f. d. wissenschaftliche Kunde Russlands III,
W. Stieda, Die Entwickelung der russischen Gewerbeverfassung in der Nordi
Rundschau 1, S. 486 ff.
2 Einiges bei Bienemann, Die Statthalterschaftszeit in Liv- und E
S. 233, 240, 241.
s Bienemann, a. a. O., S. 241.