Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Das Ende des Zunftwesens. 
wurde über Nutzen oder Schaden, Beibehaltung oder Aufhebung 
der Zünfte eifrig gestritten. Auch des berühmten Schotten Adam 
Smith Ansichten über die Freiheit der Arbeit, die eben angefangen 
hatten in Deutschland die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, ver 
fehlten ihre Wirkung nicht. Das Recht zu arbeiten, seine Kräfte 
zu verwerthen, um sich zu ernähren, diese Freiheit der Arbeit, 
lehrte Adam Smith, sei das erste natürlichste angeborene Rec 
der Menschen. Wenn der eine gehindert werde zu arbeiten, was 
ihm gut dünke, so würden die Anderen gehindert den fur sic 
arbeiten zu lassen, der ihnen gefällt. Die freie Arbeit sei es allem, 
die am besten und nachhaltigsten alle Bedürfnisse befriedige, 
sie möglichst ergiebig zu machen, sei die vorzüglichste Aufga e 
der Volkswirthschaft. In den Staaten des linken Rheinufers fan en 
diese Gedanken zuerst Verwirklichung, denn hier verstand mit de 
französischen Oberhoheit die Gewerbefreiheit sich von selbst. 
Preussen hob man seit 1806 einleitend zuerst für einige Gewerb 
den Zunftzwang auf und verkündete dann in der Geschats 
instruktion vom 26. December 1808 die leitenden Grundsätze 
die Reform des Gewerbewesens, um so vorbereitet am 2. Novembe 
1810 das Edikt über die Gewerbefreiheit erlassen zu können* 
Dasselbe machte die Befugniss zur Ausübung eines Gewerbes alle* 
von der Entrichtung der Gewerbesteuer abhängig. Es beseitigte a ^ 
Vorrechte, die bis dahin den Zünften und Innungen oder einzelne^ 
Privatpersonen zugestanden hatten, bezw. mit dem Besitze vo^n 
Grundstücken verbunden gewesen waren. Fortan galt der Grun 
satz, dass Jedermann, der einen Gewerbeschein gelöst hat > 
sein Gewerbe betreiben konnte, und dass dieser Gewerbesche^ 
Niemandem versagt werden konnte, der einen rechtlichen Leben 
wandel geführt hatte. ^ 
Es wäre wunderbar gewesen, wenn man in Riga, wo 1 
nicht weniger über die Mängel der Zünfte zu klagen hatte, diese 
Vorgängen gegenüber theilnahmlos geblieben wäre. Die 
Wendigkeit von Reformen schien unabweislich, doch getraute sie^ 
die Inländische Gouvernements-Regierung nicht diese von sich » 
vorzunehmen, sondern wünschte sie im Einverständniss mit 
Gewerbetreibenden selbst durchzuführen. Zu diesem Zwecke e 
warf sie ein Reglement mit neuen Vorschlägen und sandte 
den Magistraten der inländischen Kreis- und Landstädte 
dem Ersuchen, es unter Hinzuziehung des Ältermanns der k 
Gilde und eines Amtsmeisters jeder Zunft begutachten zu wollen.
	        
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