Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Das Ende des Zunftwesens. 
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^änialigen Gesetzgebung im Einzelnen einzugehen. In seinem Auf- 
®^tze über baltische Schrägen hat Bulmerincq eine erschöpfende 
zugleich kritische Darstellung desselben gegeben \ 
Wenige Jahre später begann in St. Petersburg die Gewerbe- 
^ommission ihre Arbeiten, die zu dem Erlasse des Handels- und 
Gewerbesteuer - Reglement vom 9. Februar 1865 führte. Durch 
^tent vom 4. Juli 1866 wurde es auch in den Ostseeprovinzen 
G'^geführt*, und damit war dem Zunftwesen das Grab gegraben. 
J^^ermann, der die im Gesetz vorgesehenen Abgaben entrichten 
^^llte, konnte einen Gewerbebetrieb eröffnen. Diese Abgaben 
^standen in der Lösung i) allgemeiner Handels-, bezw. Gewerbe- 
^'^heine und 2) besonderer Billets zu Handels-, bezw. Gewerbe- 
^"stalten. Die Ämter oder Zünfte wurden nicht eigentlich aufge- 
aber es wurde eben „auch den nicht in die Zünfte einge- 
^^riebenen Personen ohne Unterschied der Konfession, Berufsart 
des Standes der freie Betrieb von Handwerken jeder Art und 
die 
zu 
Errichtung von Gewerbeanstalten gestattet, und können die 
^ fünften verzeichneten Personen, w enn sie es wünschen, aus 
Unbehindert austreten und sich mit Handwerken beschäftigen“, 
sind auch die Ämter bis auf den heutigen Tag bestehen 
^^klieben, aber sie haben das ausschliessliche Recht auf Ausübung 
Gew'erbe, für die sie errichtet waren, eingebüsst. 
-ine Schwierigkeit zeigte sich bei der Ausführung des neuen 
^ ^i^nients darin, dass nicht genau festgesetzt worden w ar, welche 
çj. ^^^^niungen der bisherigen Schrägen nunmehr als beseitigt zu 
^i^ten seien. Daher bat unter dem y. Aug. 1874 das Amts- 
den Rath ihn mit Instruktionen für die Beurtheilung gewerb 
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. ^Verhältnisse zu versehen. Daraufhin ernannte der Rath 
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^ Kommission, die die Schrägen einer Revision unterziehen 
Noch bevor aber diese Zeit gehabt hatte dem Rathe Bericht 
ging am 17. März 1875 ein Gesuch der St. Johannis- 
^in mit Vorschlägen zur Hebung der seit 1866 zu Tage ge- 
Missstände in den Gewerbeverhältnissen. Wenig später. 
1^^ ^7- Aug. desselben Jahres, wurde dem Rathe eine Petition des 
jççj Und Zimmerer-Amts unterbreitet, in der gebeten wurde bei 
\y ^ Eaugesuche einen rigischen Amtsmeister als verantwortlichen 
^'■^uieister zu fordern. 
2 ^onatsschr. 6, S. 11 ff. 
72 der Sammlung der Patente der Livländischen Gouvernements-Regierung.
	        
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