Das Ende des Zunftwesens.
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^änialigen Gesetzgebung im Einzelnen einzugehen. In seinem Auf-
®^tze über baltische Schrägen hat Bulmerincq eine erschöpfende
zugleich kritische Darstellung desselben gegeben \
Wenige Jahre später begann in St. Petersburg die Gewerbe-
^ommission ihre Arbeiten, die zu dem Erlasse des Handels- und
Gewerbesteuer - Reglement vom 9. Februar 1865 führte. Durch
^tent vom 4. Juli 1866 wurde es auch in den Ostseeprovinzen
G'^geführt*, und damit war dem Zunftwesen das Grab gegraben.
J^^ermann, der die im Gesetz vorgesehenen Abgaben entrichten
^^llte, konnte einen Gewerbebetrieb eröffnen. Diese Abgaben
^standen in der Lösung i) allgemeiner Handels-, bezw. Gewerbe-
^'^heine und 2) besonderer Billets zu Handels-, bezw. Gewerbe-
^"stalten. Die Ämter oder Zünfte wurden nicht eigentlich aufge-
aber es wurde eben „auch den nicht in die Zünfte einge-
^^riebenen Personen ohne Unterschied der Konfession, Berufsart
des Standes der freie Betrieb von Handwerken jeder Art und
die
zu
Errichtung von Gewerbeanstalten gestattet, und können die
^ fünften verzeichneten Personen, w enn sie es wünschen, aus
Unbehindert austreten und sich mit Handwerken beschäftigen“,
sind auch die Ämter bis auf den heutigen Tag bestehen
^^klieben, aber sie haben das ausschliessliche Recht auf Ausübung
Gew'erbe, für die sie errichtet waren, eingebüsst.
-ine Schwierigkeit zeigte sich bei der Ausführung des neuen
^ ^i^nients darin, dass nicht genau festgesetzt worden w ar, welche
çj. ^^^^niungen der bisherigen Schrägen nunmehr als beseitigt zu
^i^ten seien. Daher bat unter dem y. Aug. 1874 das Amts-
den Rath ihn mit Instruktionen für die Beurtheilung gewerb
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. ^Verhältnisse zu versehen. Daraufhin ernannte der Rath
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^ Kommission, die die Schrägen einer Revision unterziehen
Noch bevor aber diese Zeit gehabt hatte dem Rathe Bericht
ging am 17. März 1875 ein Gesuch der St. Johannis-
^in mit Vorschlägen zur Hebung der seit 1866 zu Tage ge-
Missstände in den Gewerbeverhältnissen. Wenig später.
1^^ ^7- Aug. desselben Jahres, wurde dem Rathe eine Petition des
jççj Und Zimmerer-Amts unterbreitet, in der gebeten wurde bei
\y ^ Eaugesuche einen rigischen Amtsmeister als verantwortlichen
^'■^uieister zu fordern.
2 ^onatsschr. 6, S. 11 ff.
72 der Sammlung der Patente der Livländischen Gouvernements-Regierung.