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das Papier eingraviert werden. Der so erzielte Scheckschutz wird noch erhöht,
wenn ein Kohlepapier mit der Farbschicht nach oben unter den Scheck gelegt wird,
so daß auf dessen Rückseite eine Spiegelschrift entsteht und die Farbe von beiden
Seiten in das Papier eindringen kann.
Einige Banken schreiben die Schecks im Durchschreibeverfah
ren aus. Die Durchschrift geht als Avis an die bezogene Bank, die
hierdurch in der Lage ist, bei Vorkommen des Schecks die Urschrift mit der
Durchschrift zu vergleichen und durch Übereinanderlegen und Gegen-das-
Licht-Halten die Übereinstimmung festzustellen.
Für den Bankkunden kommen derart kostspielige Verfahren kaum
in Frage. Die Bankkunden sollten aber bei Ausschreibung von Schecks
mehr Sorgfalt als bisher anwenden. So ist der aus Sicherheitsgründen in
Worten anzugebende Betrag oft so geschrieben, daß es auch dem „Un
geübten" leicht möglich wäre, einen Scheck von E i n tausend auf E l f °
tausend usw. ohne jede Rasur zu fälschen.
Um zu vermeiden, daß Schecks, die auf irgendeine Weise in unrechte
Hände gelangt sind, von Unbefugten einkassiert werden, wird quer über den
Scheck der Vermerk „Nur zur Verrechnung" gesetzt. Ein solcher
Scheck darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern kann nur mit dem
Bezogenen oder einem seiner Girokunden oder einem Mitglied der am
Zahlungsort bestehenden Abrechnungsstelle verrechnet werden. Dieser Ver
merk „Nur zur Verrechnung" darf nicht wieder zurückgenommen werden.
Entsteht durch Nichtbeachtung dieses Vermerks ein Schaden, so haftet der
Bezogene, der den Scheck i n b a r e i n l ö st.
Nachgebildet ist dieser Verrechnungsvermerk dem englischen „Crossing“.
Das Kreuzen erfolgt durch zwei gleichlaufende Striche auf der Vorderseite
des Schecks. Zwischen die beiden Striche schreibt man den Namen der Bank,
an die gezahlt werden soll (specially crossed), oder bloß „& Co.“ oder über
haupt nichts (generally crossed). Im Gegensatz zum deutschen Verrechnungs
scheck kann ein generally crossed-Scheck an eine beliebige Bank oder einen
Bankier (nicht aber auch an einen anderen Kaufmann oder einen Privaten),
ein specially orosssd-Scheck nur an die angegebene Bank (Bankier) ge
zahlt werden. Entstanden ist dieser Vermerk „& Co.“ dadurch, daß der
zwischen die Querlinien gesetzte Name des Bankiers, der den Scheck beim
Bezogenen einziehen sollte, abgekürzt wurde, und da die englischen Bank
firmen mit „& Co.“ zu enden pflegen, so blieb schließlich nur dieses
>,& Co.“ übrig.