Metadata: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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das Papier eingraviert werden. Der so erzielte Scheckschutz wird noch erhöht, 
wenn ein Kohlepapier mit der Farbschicht nach oben unter den Scheck gelegt wird, 
so daß auf dessen Rückseite eine Spiegelschrift entsteht und die Farbe von beiden 
Seiten in das Papier eindringen kann. 
Einige Banken schreiben die Schecks im Durchschreibeverfah 
ren aus. Die Durchschrift geht als Avis an die bezogene Bank, die 
hierdurch in der Lage ist, bei Vorkommen des Schecks die Urschrift mit der 
Durchschrift zu vergleichen und durch Übereinanderlegen und Gegen-das- 
Licht-Halten die Übereinstimmung festzustellen. 
Für den Bankkunden kommen derart kostspielige Verfahren kaum 
in Frage. Die Bankkunden sollten aber bei Ausschreibung von Schecks 
mehr Sorgfalt als bisher anwenden. So ist der aus Sicherheitsgründen in 
Worten anzugebende Betrag oft so geschrieben, daß es auch dem „Un 
geübten" leicht möglich wäre, einen Scheck von E i n tausend auf E l f ° 
tausend usw. ohne jede Rasur zu fälschen. 
Um zu vermeiden, daß Schecks, die auf irgendeine Weise in unrechte 
Hände gelangt sind, von Unbefugten einkassiert werden, wird quer über den 
Scheck der Vermerk „Nur zur Verrechnung" gesetzt. Ein solcher 
Scheck darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern kann nur mit dem 
Bezogenen oder einem seiner Girokunden oder einem Mitglied der am 
Zahlungsort bestehenden Abrechnungsstelle verrechnet werden. Dieser Ver 
merk „Nur zur Verrechnung" darf nicht wieder zurückgenommen werden. 
Entsteht durch Nichtbeachtung dieses Vermerks ein Schaden, so haftet der 
Bezogene, der den Scheck i n b a r e i n l ö st. 
Nachgebildet ist dieser Verrechnungsvermerk dem englischen „Crossing“. 
Das Kreuzen erfolgt durch zwei gleichlaufende Striche auf der Vorderseite 
des Schecks. Zwischen die beiden Striche schreibt man den Namen der Bank, 
an die gezahlt werden soll (specially crossed), oder bloß „& Co.“ oder über 
haupt nichts (generally crossed). Im Gegensatz zum deutschen Verrechnungs 
scheck kann ein generally crossed-Scheck an eine beliebige Bank oder einen 
Bankier (nicht aber auch an einen anderen Kaufmann oder einen Privaten), 
ein specially orosssd-Scheck nur an die angegebene Bank (Bankier) ge 
zahlt werden. Entstanden ist dieser Vermerk „& Co.“ dadurch, daß der 
zwischen die Querlinien gesetzte Name des Bankiers, der den Scheck beim 
Bezogenen einziehen sollte, abgekürzt wurde, und da die englischen Bank 
firmen mit „& Co.“ zu enden pflegen, so blieb schließlich nur dieses 
>,& Co.“ übrig.
	        
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