Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Hutmacher.

353

36.  *  Sollte  etwan  ein  Gesell  gewandert  kommen  und  hätte
^•nen  ^  Frachtbrief  und  wandert  bei  einem  Meister  ein,  von  dem
’’^cht  der  Frachtbrief  lautet,  und  sollte  ihn  etwan  verfehlen,  der  soll
^  ^rk.  erlegen  und  soll  bei  denselbigen  Meister  in  Arbeit  gebracht
^^("den,  von  dem  der  Frachtbrief  lautet.  Und  sollte  ein  Meister
^‘nen  Frachtbrief  ausschicken  ohne  unten  gesetzten  Altermanns
und  Pittschaft,  dasselbe  soll  nicht  vor  gütig  gehalten  werden,
nach  Nothdurft  gewartet  werden.
37-  Wurde  auch  ein  Meister  einen  eingewanderten  Gesellen,
den  Abend  Arbeit  Zusagen  und  darauf  Unkoste  thun,  der  Gesell
des  andern  Tages  von  dem  Meister  wieder  Urlaub  nehmen,
^^niselben  soll  nicht  geschenket  auch  kein  Gruss  befohlen,  weniger,
^crin  er  nochmals  wiederkommt,  angenommen  werden,  er  habe
zuerst  10  Mrk.  Strafe  gegeben.
38.  Ein  wandernd  kommend  Gesell  sich  der  Arbeit  nicht  ver
l^^&ern,  |die|  ihme  sein  Meister  vorleget,  oder  er  soll  allhier  noch
Städten,  mit  welchen  diese  Handwerks  Gewohnheit  gehalten
nämlich  Lübeck,  Hamburg,  Wismar,  Rostock,  Stetin  nicht
^^fordert  werden.

39.  Das  |I)en|  Arbeits-Lohn  belanget  soll  einem  jeden  Gesellen
einen  Filtz  zum  Tagewerk  gegeben  werden  .  .  10  Groschen,
zween  fein  Filtz  zum  Tagewerk  .  .  •
drei

IO
IO
IO
IO
IO

vier
fünf  gemeine
sechs  „
^I)er  mehr  gemachet,  die  der  Meister  vor  gut  erkenne  ,  so
'^och  advenant  mehr  Lohn  haben  und  empfangen.

der

40.  Welcher  Cesell  einen  untüchtigen  Filtz  machet  oder  einen
/"  verbrennt,  soll  denselben  bezahlen;  welcher  sich  dawieder  setzet,
soll  in  obgedachten  Städten  beim  Amt  nicht  gefort  er
'Verden,

Ein  Clesell  soll  von  Baumwoll  oder  alten  Filtzen  kein  Trinkl.en,
  dem  allen,  was  ihnen  der  Kaufmann  zum  I  nnkgeld
ei  Strafe  6  Mrk.
,  A.N  in  Folge  Hessen  weist  Hie  Numeration
^ser  Artikel  fehlt  im  Schrägen  v.  J.  165  ,  druckten  Schragens  auf.
eine  Differenz  von  eins  zur  Numeration
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.