Kleinschmiede-Gesellen.
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und geschehen ist, damit manniches Unheil vorgebauet werde,
es Sache were, das einer darüber beschlagen würde, der solche ob-
gemeldte Gewehr bey sich verhalten würde, der soll ohne alle
Gnade ein Wochlohn verfallen seyn.
16) Zum Sechtzehnden soll keiner bey der Gesellen Schencke
mehr Hier verspilden alsz er mit einer Han dt bedecken kan,
aber darüber beschlagen würde, so soll derselbige in vier herd-
Straffe verfallen seyn.
17) Zum Siebenzehnden soll kein Gesell oder Jünger mehf
Hier zu sich nehmen alsz er vertragen kan, darmit er kein Unflab^
von sich gebe in des Vaters Hausze, so aber einer darüber he
schlagen würde, und der Vater und Mutter oder sein Gesind darüber
klagen würden, der soll ein Wochlohn zur Straff verfallen se^ri
ohne alle Gnade, wasz er zu Lohn hat.
18) Zum Achtzehnden soll kein Geselle oder Jünger von der
Gesellen Hier ohne Uhrlaub von den Tische auffstehen oder nieder
setzen gehen, zu dehme auch seine vorige beseszene Stelle warten,
wie auch keinen frembden an Tisch nöhtigen, so lang alsz Gesellen
und Junger Hier währt; so darüber einer thäte, der soll in ac
Ferd. Straffe verfallen seyn.
19) Zum Neuntzehnden soll auch kein Geselle oder Jünger
sieb
unterstehen,dasz er von der Gesellen Hier einer berüchtigten FrauenS
persohn oder einen unehrlichen Mann schencke oder dasz
über den Renstein tragen einem zu schencken; so einer darüb^c
thäte, der soll in 8 Ferd. Straffe verfallen seyn.
20) Zum Zwantzisten soll kein Gesell oder Jünger sich untef
stehen oder verdriesten, wenn sie eine freye Schencke haU^^'^’
Wärffel oder Karten oder andere Spiel auf den Tisch zu bring^'^
so einer darüber thun wird, der soll zu Straff geben ein Woch^b^
21) Zum Einundzwantzigsten soll kein Gesell oder Jünger
finden laszen auff dem Spielplätze oder sonsten andern Ortern,
die Jungen oder losz Volck sich zusammengesellet, es sey
oder Jünger; der darüber beschlagen würde, soll ohne alle Gna
ein Wochlohn verfallen seyn. ^
22) Zum Zweyundzwantzigsten sollen sich die (Gesellen
Jünger in des Vaters Hause einsahm und friedlich verhalten, " ^
sie die Schencke haben oder sonsten trincken, und so
einen Hader oder Zanck anfangen würde oder sich mit einan
sieb
dar
die