Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Schneider. 
497 
Wenigsten auf zwey Jahr angenommen werden, und sollen ihm die 
^•terleüte befehlen thun, dasz er die Zeit seinem Meister ehrlich 
trewlich auszdienen wil, und soll dem Ambt eine Tone Bier 
'ind ein Schincken geben. 
14) Wen also des Jungen Freunde oder Eltern mit dem Meister 
^^ereinkommen dasz Handwerck zu lernen, damit er nachmaln 
Brodt mit Gott und Ehren verdienen kan, sol er dem Meister 
Helffte des Geldes alsobald vorausgeben, dasz ander, wan die 
aus ist; laufet er aber in der Zeit davon, und ihm sein Meister 
Ursach dazu gegeben hat, soll der Meister dasz empfangene 
^^Idt behalten, und sollen die Freunde die Kost dem Meister zu 
^^zahlen schuldig sein nach billiger Erkentnis. 
15) Wann aber ein Jung seinem Meister die Zeit aus ehrlich 
aufrichtig gedienet und sich von hier an andere Örter begeben 
sol ihm ein Ambt seines ehrlichen Verhaltens unter des Ambts 
mitgeben, damit wo es seine Gelegenheit erfordern würde; 
Junge aber, der muhtwillig von seinem Meister hinweglaufft, 
bey keinen Meister zu Ambt gefodert werden. 
ib) Welcher Meister ein (Gesellen animmbt, der mit guten 
*^len von seinen vorigen Meister gescheiden ist, der sol ihm 
ein halb Jahr annehmen, und welcher Meister ihn zum Ersten 
^•"ch den Krugvater laszet umb Arbeit ansprechen, dem soll er 
¡¡"^eigerlich dienen; wer solches nicht thut, soll bey keinen Meister 
zur Arbeit gestattet werden, er sey dan vorhin ein halff Jahr 
hier gewandert; und so er wiederkombt, soll er dennoch bey 
^^'^selbigen Meister ein halb Jahr arbeiten oder dem Ambt die 
*hige Straffe schuldig sein. 
17) Wann ein Gesell dem Meister seine Zeit auszgedienet und 
ihm wandern will, soll ihm sein Meister, wann er vorhin vor 
rC^esdknI^^engew^;t ^ u^s^nTTmn richdgg^^md^ 
Lohn unweigerlich geben, und so er dasz nicht thun wil, soll 
•^ach Erkentnis des Ambts gestraffet werden und dennoch den 
®^llen dasz Seine geben 
uasz oeine geoen. 
'S) Es sol auch kein Meister einen andern seinen Gesellen 
■■Jungen abspennig machen und, so es geschehe, es wehre 
^ , _i leon iinrl map-, wird einer 
'""gen aospennig macucu -- ... 
■■ welcherley Weise es geschehen kan und mag, w.rd e.ner 
■>ur betroffen, das solches mit tier Wahrheit an den Tag kerne, 
ohn alle Gnade dem Ambte ein Tonne B.er zur Straffe 
^u, es geschehe durch den Meister oder Gesel 
32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.