Anhang.
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deuschen diese Spesen der 20 Rthal. tragen sollen; diese Ambter,
die 20 Rthal. tragen sollen oder müszen, sein bereits oben
gesetzet und folgende.))
Die Principal und ersten Ambter seint folgende;
Kürsner,
Dreyer,
(* Cobschläger,)
Kannengieser,
deutsche Schneider,
deutsche Schuster,
(*und undeutsche,)
Grobschmiede,
(* deutsche u. undeutsche,) ^
Beutler,
Kleinschmiede,
(* Leinweber, deutsche und
undeutsche,)
Sadtler,
Topffer,
Tischler,
Gürtler,
( *Maurer,
deutsche und undeutsche,
Zimmerleute,
deutsche und undeutsche,)
Hötkcher,
Semsgärber,
Gläsere,
Rebschlägere,
(*Cordouvanbereiter,)
Weisz- oder Festbäckere,
Loozbäckere,
Rademachere,
Steinmetzker,
Pfeffercuchler *,
Posamentmachere,
Knopfmachere,
Hudtstaffierere,
Cordewanbereidtere,
Peruckmachere,
Uhrmachere,
Fehrbere,
Kunstpfeiffere,
(* Buchbinder,)
Lederteuwer,
Nagelschmiede,
Feilenhauvver,
Bader.
NB. 1) Ob nicht die undeutschen Schustere und Schneit ^
gleicher Gestalt mitt 20 Rthal. beleget werden sol ^
damitt durch diese Ufflage die Undeutschen, deren
mehr alsz hieselbsten nöthigk sein, einfindeii, zurückß^^
halten und die Deutschen (alsz Schustere und Schneit et^
etc.) umb so viel mehr zur Arbeit gefordert werden konnei
NB. non extradatur.
1 Hier folgt: (*NB. ¡dass die deutsche Schneider und Schuster, item yf¡.
und andre mehr dieser classi folgende Ambtere hierin ge/odert,
dautschen, derer sich mehre alss hieselbsten nefigh sein, einfinden, surttc g
werden mögen] also müssen diese gleiche Beschwerde tragen.)
2 Zu diesem und den folgenden Ämtern ist bemerkt: Diese Afnbtere
biszhero nicht eingefuhrt und also ohn aller Beschwerde gewesen.