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— 50 Pfennige, also zusammen 1 Mark mehr beigetragen werden, so würde dieser
Mehrbetrag allem 47 001 400 — 7 948 507 ausmachen, mithin die ganze Summe
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der Selbsthülfe 47 091 400 + 7 948 567 —
55 639 967 Mark
betragen. In diesem Halle fehlen an den 82 843 075 Mark nur 27 203108 Mark.
Das Verhältnis; jener durch Selbsthülfe ausgebrachten 55 039 907 zu diesen
27 203 108, welche beschafft werden sollen, würde etwa 2:1 sein. Soll sich aber
dieses Verhältnis wie 3:1
stellen, so müssen von dem Arbeiter 4 Mark und von dem Arbeitgeber auch 1 Mark,
zusammen 8 Mark beigetragen werden. In diesem Falle ergeben sich folgende Slnnmen:
1. durch Selbsthülfe 63 588 534 Mark
2. zu beschaffen 19 254 541 „
zusammen 82 843 075 Mark.
Ko. Kill.
Mit dem 56. Lebensjahre beginnt die Zahlung der Renten. Wenn von zwölf
Jahrgängen der jüngste ins 50. Lebensjahr tritt, so tritt der älteste ins 07. Jahr.
Um nun die Kopfzahl der Renten-Empfänger aus diesen 12 Jahrgängen vom 50. bis
07. Lebensjahre zu ermitteln und alsdann die Summe ihrer Renten zu berechnen,
miissen lvir die Kopfzahl aus jedem einzelnen Jahrgange vom 56. bis 07. an der
Hand der Sterblichkeitstafel ermitteln, und zwar:
1. bei den männlichen Arbeitern,
2. „ „ unverheirateten weiblichen Arbeitern,
3. „ „ Witwen.
ad 1. Wenn in die Altersbank 37 Jahre hinter einander, also jedes Jahr
100 000 im 19. Lebensjahre stehende männliche Personen als Mitglieder eintreten,
so beläuft sich ihre Oiesamtzahl auf 3 074 703. Von diesen stehen die jüngsten Mit
glieder im 19. und die ältesten im 50. Lebensjahre. Die Zahl der letzterwähnten
Mitglieder beträgt nach der Sterblichkeitstafel 59 391.
Es treten aber von unseren 13 370 000 Arbeitern in Wirklichkeit o 070 000
männliche Mitglieder in die Altersbank, daher erreichen von diesen nach dem vor
59 391 X 0 700 000 _
erwähnten Sterblichkeitsverhältnis das 50. Lebensjahr 3 074 7Ö3 = 129 41a
Mitglieder.
ad 2. Ebenso erreichen nach derselben Sterblichkeitstafel von 3 134 097 weib
lichen Personen 64 550 das 50. Lebensjahr, folglich von 670000 unverheirateten
weiblichen Mitgliedern 13 801.
ad 1 und 2. Zusammen erreichen also von den männlichen und unverheirateten
weiblichen Mitgliedern das 50. Lebensjahr 143 210.
Dieses Sterblichkeits - Verhältnis bleibt für das 56. Lebensjahr immer dasselbe,
ebenso für das 57. 58. u. s. w. bis 07. Lebensjahr, jedoch mit jedem zunehmenden
Lebensjahre steigend. Um Raum zu ersparen, wollen wir nicht, wie ad 1 und 2, jeden
einzelnen Jahrgang vom 57. bis 07. vorrechnen, sondern geben hier die berechnete
gesammte Kopfzahl der männlichen und unverheirateten weiblichen Mitglieder vom 50.
bis 07. Lebensjahre, sie beträgt 1424391. ,
Erhält nun von diesen jede Person eine jährliche Rente von 108 Mark so beläuft
sich die Summe auf 153834228 Mark.
ad 3. Rach den Volkszählungen von 1807 bis 1870 lK r e t s ch IN a NII S. 55)
waren die Frauen 2 Jahre 7 Monate 11 Tage jünger, alo die Männer. Um nun
annähernd die Zahl der Witwen zu ermitteln, welche im 56. bis 07. Lebensjahre
stehen, müssen wir nach Mastgabe der Sterblichkeitstafel die im :»0. bis 07. Lebensjahre
stehenden weiblichen Personeil zusammen zählen: ihre Zahl beträgt 1260 009, ferner
miissen wir die um 2 Jahre älteren, also die im 58. bis 69. Lebensjahre stehenden
Männer gleichfalls zusammen zählen: ihre Zahl beträgt 1 178075. Ziehen wir die
letzte Zahl von der ersten ab, so erhalten wir 87 934.
Dies ist die Zahl der Witwen, welche wir als Renten-Empfttnger zu den ad 1
und 2 berechneten 1424 391 hinzuzählen, macht 1512325«
Jede Witwe erhält eine Rente von 72 Mark, also beträgt die Summe der
Witwen Rente 72 X 87 934 — 6 331248 Mark.