* § 71. 72. Gestaltung der Unternehmungen. 147
gcbvteuer uiib macht es sich deshalb nothwendig, große Grundbesitzungen
in kleinere Bewirthschaftungseinheiten (Landstellen)
zu zerlegen. Zuletzt, nach vorwiegend beträchtlicher gewordener
Kapitalverwendung, entstehen umgekehrt wieder, zumal bei denjenigen
Verzweigungen der Bodenwirthschaft, in denen jene vorherrschend
den Productionserfolg zn beeinflussen vermag, günstigere
Vorbedingungen für Großbetrieb, während letzterer mit allgemeiner
Verintensiverung des Produktionsverfahrens zugleich räumlich einschrumpft.
Zu einem verhältnißmäßig groß erscheinenden landwirthschaftlichen
Unternehmen reicht alsdann schon eine weit
geringere Ausdehnung des zie bewirthschaftenden Landes aus, als
ehemals.
Ini Großen wird demnach schließlich keineswegs imnier,
nicht in jeden: Productionszweige und bei jeglicher Productionsweise,
sondern vielmehr lediglich unter gewissen
Voraussetzungen erfolgreicher als in: Kleinen producirt. Noch
weniger lverden alle Unternehmungen durch Vergrößerung
etwa stets ergiebiger.
Uebrigens macht sich die bedingungsweise Ueberlegenheit großer
Unternehmungen am hervortretendsten bei denjenigen geltend, welche
durch einen sachverständigen und geschäftstüchtigen Unternehmer
unmittelbar selbst geleitet werden. Der mit Führung eines fremden
Geschäfts Betraute ist in seiner Thätigkeit schon durch die
nothwendige Rücksichtnahme auf vorsichtige Wahrung seiner eigenen
Verantwortlichkeit ungleich beengter, und hat meist doch nicht in
gleichen: Grade ebenso allseitiges und nachhaltiges Interesse an:
Erfolge. Kleine Producenten vermögen daher auch durch Association
unter einander nur theilweise die Vortheile zu erreichen,
welche Großunternehmern ausgedehnter zu theil werden.
9 72.
Die Fvrm der Unternehmungen hingegen gestaltet
sich abweichend, je nachdem dieselben als Einzelunternehmen
(einfaches Privatgeschäft) durch einen Einzelnen oder als
Gesellschaftsunternehmen durch eine Unternehmergesellschaft
unternommen lverden.
Das Einzelunternehmen geht von einem einzigen
Unternehmer aus, ist von diesem allein abhängig, der neben
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