148 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmtttel.
freier und unbeschränkter Verfügung über dell gcilizell Betrieb
das stärkste eigene Interesse am Erfolge hat, lmd bildet die
allgemein anwendbarste. zugleich gemeinhin erfolgreichste
Unternehmungsform, welche deshalb auch im Ganzen die
vorherrschendste bleibt.
Es reicht für alle Falle aus, in denen Leistungsfähigkeit und
Eigenthum Eines genügen, um das für einen bestimmten Unternehmungszweck
erforderliche Kapital aufzlibringen und ein jenem
gewachsenes Unternehmen mit Hilfe bezahlter Arbeitskräfte suivie
etwa sonst noch überlassen erhaltener Produktionsmittel durchzuführen.
Am Gesellschaftsunternehmen sind mehrere Gesellschafter
mit Arbeit und Vermögen oder ausschließlich mit
letzterem betheiligt. Je nach Art dieser Betheiligung haben
sich die Formen desselben verschiedenartig ausgebildet, deren
jede, lvelche zahlreichere Theilnehmer zllläßt, zwar verhältnißlnäßig
schwerfälliger, aber allch zur Ermöglichung größerer
Unternehmungen, als von einem Einzigen alleili zustande zu
bringen wären, in nur lmgleichem Grade wohlgeeignet ist,
und deshalb, ohne allgemein allweildbar zu sein, ihr bestimmtes,
mehr oder weniger eingeschränktes Anwendungsgebiet
findet.
Vereinigung zu derartigen Unternehmungen wird, wie Vergesellschaftung
überhaupt, in allen Fällen nothwendig, in denen
der Anwendung einer nächst einfacheren Unternehmungsform
Hindernisse entgegenstehen; also einerseits dann, wenn die Arbeitskraft
und bezüglich das Vermögen Wenigerer nicht zulangt, einem
Unternehmen'diejenige beträchtlichere Ausdehnung zu geben, lvelche
sich nach dessen Zweckbestimmung erforderlich macht oder doch überwiegende
Vortheile in Aussicht stellt, unb andererseits insbesondere
auch dann, wenn damit wenigstens mehr Wagnis; verbunden ist, als
allein ohne Mitbetheiligung noch Anderer übertragen werden möchte.
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Den bei Gesellschaftsunternehmen entstandenen Uuternehmungsformen
nach lassen sich hauptsächlich folgende