Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

dann  zunehmend  mehr  nach  den  innerhalb  des  gesammtcn  Vcrkehrsgcbietes
  behufs  ausreichender  Production  einer  bestimmten
Waare  nothwendigen  Productionskostcn,  bleiben  schließlich  nur
um  den  ungleichen  Betrag  der  Transportkosten  verschieden,  und
gleichen  sich  also  um  so  vollständiger  aus,  je  versendbarer  die
betreffende  Waare  an  sich  ist  und  je  geringer  deren  Transportkosten ­
  werden.  Dort,  tvo  Eisenbahnen  die  Zu-  und  Abfuhr
erleichtern,  sind  deshalb  die  Preise  örtlich  weit  weniger  unterschieden, ­
  als  dort,  wo  gute  Communicationsmittel  fehlen.  Die
Preise  von  wollenen  Zeugen  re.  gleichen  sich  jedoch  noch  weit
besser  aus,  als  diejenigen  der  gewöhnlichen  Nahrungsmittel,
obgleich  die  ehemalige  Preisverschicdenheit  letzterer  in  kleinen  und
großen  Städten,  im  Niederlande  und  Gebirge  ec.  ebenfalls  sehr
wesentlich  abzunehmen  pflegt.
§93.
Ausnahmen  von  diesen  Preisregeln  aber  vermögen ­
  dann  einzutreten,  wenn  keine  wahrhaft  freie  Concurrenz
stattfindet,  indem  alle  Umstände,  welche  das  Wirksamwerden
einer  solchen  ausschließen,  das  Zustandekommen  von  hoch
über  oder  weit  unter  den  nothwendigen  Productionskosten
stehenden  Preisen,  Monopol-  luib  Nothpreisen,  Wucherund
  Schleuderpreisen,  möglich  machen.
Das  gleichmäßigere  Zusammentreffen  der  Preise  mit  den  nothwendigen ­
  Productionskosten  und  der  Einzelpreise  mit  Marktpreisen ­
  ist  um  so  weniger  gesichert,  je  mehr  bei  beschränktem
Angebote  die  Höhe  des  Preises  hauptsächlich  durch  die  Bedürftigkeit, ­
  Kauflust  und  Zahlungsfähigkeit  der  Käufer  bestimmt,  und
je  dringender  bei  den  Bedarf  überschreitendem  Angebote  oder
überhaupt  schwacher  Nachfrage  die  Tauschbcdürftigkeit  der  Verkäufer ­
  wird.
Hoch  über  den  Productionskosten  stehende  Preise  können  also
namentlich  bei  solchen  Gütern  eintreten,  deren  Angebot  natürlich
beschränkt  ist,  z.  B.  in  Bezug  auf  ungewöhnliche  Leistungen,
seltene  Naturobjecte,  nicht  überall,  sondern  nur  an  einzelnen
Oertlichkeiten  hervorbringbarc  Bodenerzeugnisse,  ebenso  rücksichtlich
der  Producte  von  gewerblichen  Unternehmungen,  tvelche  wegen
Größe  oder  besonderer  Beschaffenheit  der  dazu  erforderlichen
            
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