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§ 121. Kreditzahlungsmittel.
und diesem eingetretenen Ungleichwerthigkeit, in dem Papiergeld
preise des Metallgeldes (dem Agio der Rlünze und Disagia dev
papiers), fonbern ^6^6^ in ben Qeiammtcn @d)Wanf ungen
ber a%cmeincn Rauffraft beS Şa^tcrB, we#c # iŞrerfettê
mit zunehmendem Mißtrauen vermindert und umgekehrt mit
zunehmendem Vertrauen wieder hebt. _ .
Die freiwillige und zugleich vollgiltige, mit Munzgell glcrch-
werthige Annahme des Papiergeldes stützt sich auf du Voraus
setzung, daß der Ausgeber (Emittent) sowohl den Willen als die
Büfett #en werbe, ble @miöfung gegen Wün&c (ßmWcrürung),
falls eine solche zugesagt würbe, versprochenermaßen zu erfüllen,
ober, fa%8 in Be&ug auf @inlöfung feine Mtcperung gegeben
würbe, doch wenigstens die Entwerthung (Deprecation) desselben
gegen Münze zu verhindern.
Einlösbares Papiergeld pflegt daher nur dann zum vollen
Werthe der Münzmenge, auf die es lautet, angenommen zu
werden, d. h. behauptet nur dann einen dem Nennwerthe genau
«entsprechenden Kurswerth (Pari), wenn die Einlösung auch wirklich
auf Verlangen stets erfolgt und ohne besondere Schivierigkeit zu
erwirkeil ist. Volle Fähigkeit zur steten sofortigen Einlösung, von
deren unbeanstandeter Bewirkung das Vertrauen zur Sicherheit
der jedesmal umlaufenden Scheine also schließlich ganz über-
wiegend abhängt, ist aber thatsächlich lediglich dann für alle Fülle
vorhanden, wenn das ausgegebene Papiergeld eine Deckimg
(Fundation) in sicher verfügbaren Vermögensbestandtheilen hat,
uild ein zur laufenden Einlösung ausreichender Metallgeldbetrag
(Einlösungsfond) in Vorrath gehalten wirb. Letzterer muß so
bemessen fein, daß mittels desselben noch zuverlässig diejenige
Papiergeldsliinme eingelöst zu Werben vermag, welche menschlicher
Voraussicht nach höchstens, selbst unter den ungünstigsten Um
ständen, vor Beschaffung weiterer Baarmittel zur Einlösungskasse
zurückströmen kann, und braucht um so weniger groß zu sein,
in je günstigerem Verhältnisse die ausgegebene Papiergeldmenge
einerseits zu dem im Verkehre sich geltend machenden Bedürfe
nach einem derartigen Zahlungsmittel und andererseits zu dem
behufs der Einlösung leicht flüssig zu machenden Vermögen des
Ausstellers steht, unb je festgewurzelter das Zutrauen zu dessen
Zahlungsfähigkeit, Geschäftsführung und Redlichkeit ist.
Die Aufrechterhaltung steter Einlösbarkeit (Konvertibilität)
bleibt übrigens bei Banknoten deshalb am möglichsten, weil durch