Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 147. 148. Grundrente. 
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Produkte uud Nutzungen nach § 93 einen die nothwendigen 
Productionskosten weit übersteigenden Preis erzielen, z. B. die 
jenige von Hausgrundstücken, die sich in besonders günstiger 
Verkehrslage nur in einer räumlich beschränkten Ausdehnung 
darbieten, oder von Weinbergen, deren Gewächs sich durch eine 
vorzügliche und mit noch so großem Anfwande nicht anderwärts 
beschaffbare Qualität auszeichnet. Abgesehen von derartigen 
Seltenheitsfällen pflegt bei Grundstücken, welche zur Gewinnung 
schwer transportabler und zugleich unentbehrlicher Products 
benutzt werden, die Höhe der einzelnen Falls eintretenden Grund 
rente deshalb am verschiedensten zu sein, weil da jeder rück 
sichtlich der wirthschaftlichcn Lage bestehende Unterschied um so 
fühlbarer zurückwirkt, während außerdem der Marktpreis des 
Products noch am ehesten ein örtlich ungleich gesteigerter sein 
kann. So ist z. B. selbst bei ihrer eigenen Beschaffenheit nach 
gleichen Grundstücken die Waldrente noch weit verschiedener als 
die Ackerlandsrente. Je transportabler dagegen das mittels 
der Bodenbenutzung gewonnene Product ist, um so weniger 
vermag die günstigere oder ungünstigere Lage des einzelnen 
Grundstücks dessen Grundrente erheblich zu erhöhen oder zu 
erniedrigen, was neben anderen Umständen mit dazu beitrügt, 
daß z. B. die gesammte Bergrente durchschnittlich, zumal beim 
Ban auf edle Metalle, verhältnißmäßig niedrig und zwar um 
so niedriger bleibt, je extensiver der Bergbau betrieben wird, 
obgleich übrigens bei den einzelnen Gruben gleiche Werthe an 
Silber ?c. mit sehr ungleich großen mittleren Productionskosten 
erbeutet werden und in den günstigsten Einzelfällen sehr beträcht 
liche Werthsüberschüsse erzielbar sind. 
9 148. 
Die Grundrente steigt im Allgemeinen mit zunehmender ! 
Entwickelung der wirtschaftlichen Kultur, bildet aber gleich- I 
zeitig eineil verhältnißmäßig kleiner werdenden Bruchtheil 
des gesammten Volkseinkommens, während dagegen bei 
Kulturrückschritten wieder das Umgekehrte eintritt. 
Auf den niederen Kulturstufen bleibt die Grundrente niedrig. 
Der Bedarf an Bodennutzungen und mit Hilfe des Bodens 
hervorzubringenden Produkten ist da bei dünner Bevölkerung 
noch gering. Derselbe läßt sich deshalb schon mittels der am
	        
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