Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 152. 153. Arbeitslohn. 
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für sciite Arbeit verbleibt, und bezüglich in dem Preise für 
die geleistete Arbeit. 
Derselbe richtet sich nach den Produetionskosten der 
Arbeit, nach dem Gebrauchswerthe der Arbeit und der 
Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer, sowie ferner nach dem 
zwischen Nachfrage nach und Angebot an Arbeit stattsinden- 
bcn Verhältnisse. 
Der Arbeitslohn ist die Vergeltung der durch Arbeitsleistung 
gebrachten persönlichen Opfer. Wer seine Arbeitskraft einem 
Anderen zur Benutzung überläßt, bezieht den entweder fest vor- 
ausbestimmten oder vom technischen und beziehentlich wirthschaft- 
lichen Erfolge der Arbeit abhängig gelassenen Lohn (Natural- und 
Geldlohn, Zeit-, Stück- und Antheilslohn) in dem für die über 
lassene Arbeit ausbedungenen Preise. Von diesem letzteren bleibt, 
um den reinen Lohn auszuscheiden, vorweg in Abzug zu bringen 
der darin allenfalls noch enthaltene Kapitalersatz und Kapitalzins, 
z. B. die Vergütung für seitens des Arbeiters gestellte Werkzeuge 
oder gelieferte Hilssstoffc re., sowie die etwa, z. B. bei autheilig 
übernommener Uebertragung des wirthschaftlicheu Mißlingens der 
Production oder langfristiger Kreditirung des Lohns bis zu 
bestimmten Auszahlungsterminen rc., hinzugetretene Entschädigung 
für besondere Verlustgefahr oder in Betracht kommende Ver 
zögerung der Gegenleistung. 
§ 153. 
Die Produetionskosten der Arbeit ergeben sich 
aus dem standesgemäß nothwendigen Unterhaltsbedarfe der 
Arbeiter und der von ihnen zu ernährenden Familien. 
Ihre Beträchtlichkeit ist von den durch Deckung jenes 
Bedarfes erwachsenden Unterhaltskosten abhängig, also 
namentlich von der üblichen Lebensweise und der durchschnitt 
lichen Kopfzahlstärke der Arbeiterfamilien, ferner von dem 
Maße, in welchem die einzelnen Familienglieder durch eigene 
Arbeitsleistung miterwerben können, und endlich von dem 
Preise der benöthigten Unterhaltsmittel. 
Dieselben bestimmen zusammengenommen den niedrigsten 
Betrag des Arbeitslohnes, unter welchen letzterer dauernd
	        
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