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§ 158. Arbeitslohn.
Bestreitung des standesgemäß nothwendigen Unterhaltsbedarfes
erforderliche Maß niedergedrückt.
Anderweite Hemmnisse einer vollständigeren Ausgleichung
der verhältnißmäßigen Lohnhöhen in den einzelnen Ertverbs-
zweiaen ergeben sich insbesondere noch theils aus bloßen Bor-
urtheilen, z. B. betreffs der vergleichsweiscir Mühseligkeit und
Ergiebigkeit, Bedeutsamkeit re. einer Arbeit, theils aus thatsächlich
* entgegenstehenden Hindernissen, z. B. rechtlichen Beschränkungen
und anderen zwingenden Verhältnissen re. Selbige mindern sich
zwar mit fortschreitender Kultnrentwickelung wesentlich ab, fallen
aber niemals gänzlich hinweg.
§ 158*
Im Allgemeinen endlich steigt der Arbeitslohn mit den
Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur überhaupt und
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rascher zunimmt, als das an Arbeiten, während er gleichzeitig
zunehmend regelmäßiger und die Arbeit selbst Verhältniß-
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schritten jener, indenr ein dauernd hoher Stand des Lohnes
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ber Arbeiter aufrecht zu erhalten ist.
Innerhalb der niederen Kulturstufen entfällt, weil da noch
wenig Kapital vorhanden und die Grundrente nur sehr
unbedeutend sein kann, der größte Theil des Volkseinkommens
auf den Arbeitslohn, obgleich dieser an sich unbeträchtlich ist.
Mit weiteren Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur steigt
alsdann, während der Unterhaltsbcdarf der Arbeiter größer
wird, der Arbeitslohn vorzüglich auch deshalb, weil mit jenen
der Gebrauchsiverth der Arbeit und die Zahlungsfähigkeit der
Arbeitskäufer, und somit die Nachfrage nach Arbeit zunimmt.
Letztere muß dabei im Ganzen um so stärker und dringender
werden, je mehr die Kapitalien sich rascher vermehren, als die
Bevölkerung anwächst, indem solchen Falls das Angebot an
Kapitalnutzungen dasjenige an Arbeiten zu überholen vermag,
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würde als 'die gegenüberstehende Nachfrage nach Arbeit., Der