Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  159.  Arbeitslohn.

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Produktionskosten  jeder  einzelnen  Leistung  mindestens  nicht  gerade
ebenmäßig  beträchtlicher  werden.
Beim  Eintreten  von  Kulturrückschritten  sinkt  hingegen  der
Arbeitslohn,  weil  mit  diesen  das  Gesammteinkommen  und  die
zahlungsfähige  Nachfrage  nach  Arbeit  abnimmt,  wahrend  gleichzeitig ­
  die  Arbeiter  zu  Einschränkungen  und  zu  einer  geringeren
Lebensart  hingedrängt  werden,  insofern  es  denselben  nicht  ausnahmsweise ­
  gelingt,  dem  Einschwinden  ihres  Verdienstes  durch
vermehrte  Anstrengungen,  durch  fleißigeres  oder  andauernderes
Arbeiten  ec.,  einigermaßen  erfolgreich  zu  begegnen.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  ist  deshalb
nur  bei  nachhaltig  günstigen  volkstvirthschaftlichen  Zuständen
möglich,  weil  eben  nur  unter  dem  Einflüsse  dieser  das  Volkseinkommen ­
  rascher  zunehmen  kann,  als  die  Anzahl  der  Arbeiter.
Ferner  enthält  hoher  Lohn,  indem  er  bei  der  gewaltigen  Mächtigkeit ­
  des  Fortpflanzungstriebes  entschieden  die  Vermehrung  des
künftigen  Angebots  an  Arbeit  begünstigt,  schon  an  sich  wieder
eine  Ursache  zur  Erniedrigung  des  Lohnsatzes,  die  ihrerseits
mehr  oder  weniger  nachwirken  müßte,  falls  nicht  durch  die
eigene  Besonnenheit  der  Arbeiter  im  geschlechtlichen  Leben  die
Vermehrung  des  Arbeitergeschlechts  in  angemessenen  Schranken
erhalten  wird.
§  159.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  ist
auch  wieder  rückwirkend  schon  deshalb  in  volkswirthschaftlicher
  Beziehung  forderlich,  weil  in  Folge  eines  solchen  Lohnstandes ­
  sich  nicht  nur  die  wirthschaftliche  Lage,  mit  dieser  die
körperliche  und  geistige  Beschaffenheit  und  damit  die  Leistungsfähigkeit ­
  und  Zuverlässigkeit  der  Arbeiter  nachhaltig  verbessert,
sondern  sich  gleichzeitig  mancherlei  Uebel  und  Gefahren  mindern, ­
  welche  sonst  ans  einer  gedrückten  Lage  der  Arbeitenden
hervorgehen.
Plötzlich  eintretende  oder  nur  vorübergehende  Lohnerhöhungen ­
  wirken  jedoch  keineswegs  ebenso  günstig.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  entspricht  schließlich ­
  dem  gemeinschaftlichen  Interesse  Aller,  insbesondere  auch  dem
der  Unternehmer  nicht  weniger  als  demjenigen  der  auf  fremde
Rechnung  und  Gefahr  hin  Arbeitsthätigen.  Für  erstere  hat  die
            
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