§ 159. Arbeitslohn.
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Produktionskosten jeder einzelnen Leistung mindestens nicht gerade
ebenmäßig beträchtlicher werden.
Beim Eintreten von Kulturrückschritten sinkt hingegen der
Arbeitslohn, weil mit diesen das Gesammteinkommen und die
zahlungsfähige Nachfrage nach Arbeit abnimmt, wahrend gleichzeitig
die Arbeiter zu Einschränkungen und zu einer geringeren
Lebensart hingedrängt werden, insofern es denselben nicht ausnahmsweise
gelingt, dem Einschwinden ihres Verdienstes durch
vermehrte Anstrengungen, durch fleißigeres oder andauernderes
Arbeiten ec., einigermaßen erfolgreich zu begegnen.
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist deshalb
nur bei nachhaltig günstigen volkstvirthschaftlichen Zuständen
möglich, weil eben nur unter dem Einflüsse dieser das Volkseinkommen
rascher zunehmen kann, als die Anzahl der Arbeiter.
Ferner enthält hoher Lohn, indem er bei der gewaltigen Mächtigkeit
des Fortpflanzungstriebes entschieden die Vermehrung des
künftigen Angebots an Arbeit begünstigt, schon an sich wieder
eine Ursache zur Erniedrigung des Lohnsatzes, die ihrerseits
mehr oder weniger nachwirken müßte, falls nicht durch die
eigene Besonnenheit der Arbeiter im geschlechtlichen Leben die
Vermehrung des Arbeitergeschlechts in angemessenen Schranken
erhalten wird.
§ 159.
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist
auch wieder rückwirkend schon deshalb in volkswirthschaftlicher
Beziehung forderlich, weil in Folge eines solchen Lohnstandes
sich nicht nur die wirthschaftliche Lage, mit dieser die
körperliche und geistige Beschaffenheit und damit die Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit der Arbeiter nachhaltig verbessert,
sondern sich gleichzeitig mancherlei Uebel und Gefahren mindern,
welche sonst ans einer gedrückten Lage der Arbeitenden
hervorgehen.
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohnerhöhungen
wirken jedoch keineswegs ebenso günstig.
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes entspricht schließlich
dem gemeinschaftlichen Interesse Aller, insbesondere auch dem
der Unternehmer nicht weniger als demjenigen der auf fremde
Rechnung und Gefahr hin Arbeitsthätigen. Für erstere hat die