Full text: Die Volkswirthschaftslehre

302 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Arbeit eines tüchtigen, zuverlässigen und deshalb gut bezahlten 
Arbeiters jedenfalls mehr Werth, als diejenige einer zwar geringer 
gelohnten aber verhältnißmäßig minder leistnugsfähigeil und mehr 
Ueberwachung bedürfenden Arbeitskraft. Letztere hingegen ver 
mögen sich nebst ihren Familien angemessener zu erhalten und 
sind dabei weniger ans den ohnehin unsteteren Mitverdienst von 
Frau und Kindern durch deren auswärtiges Arbeiteil angewiesen, 
durch welches so leicht das Familienleben, die hauswirthschaftliche 
Ordnung und die „familienwirthschaftliche" Bedürfnißbefriediguug, 
die Kindererziehung und die sittliche Entwickelung der ' noci) 
unreifen Jugend leidet. Ein solcher Lohirstand macht ferner Er 
gänzungen durch Unterstützungen unnöthiger, welche ohnedem 
meist unvermeidlich sind, gestattet ben Unternehmern, sich mehr auf 
leitende Fürsorge („freie Patronage") zu beschränken, erleichtert 
die öffentliche Last der Armenpflege und versetzt überhaupt erst 
die Arbeiter in die Lage, ein eintretendes Mißgeschick, eine 
Theuerung re. selbst zu übertragen, während dies dann unmög 
lich ist, wenn bei einer bereits auf das geringste Maß des äußerst 
Nothwendigen beschränkten Lebensweise weitergehende Entsagungen 
fast unthunlich geworden sind. 
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohnerhöhungen 
wirken nicht in derselben Weise wohlthätig, denn jene können 
nicht sogleich und diese mindestens nicht nachhaltig auf die wirth- 
schaftliche Lebensart und Lage der Arbeiter Einfluß gewinnen. 
War selbige bisher eine sehr beschränkte, so kommt es wohl sogar 
vor, daß die Arbeiter zunächst und bis sie ihren Lebensgenuß zu 
erweitern gelernt haben, iveniger und nur so viel arbeiten, als 
gerade nothwendig ist, um die seither gewohnten Bedürfnisse 
befriedigen zu können. Anderen Falls wird der zeitweilige Mehr- 
verdienst häufig genug durchaus nicht etwa zur Aufbesserung des 
Wohlstandes, sondern int Nichtbedenken der Zukunft vielmehr 
lediglich dazu benutzt, einstweilen flotter zu leben und materiellen 
Genüssen in ausgedehnterem Umfange zu fröhneu, wonach als 
dann, nach Wiederaufhören der guten Zeit, nichts weiter erübrigt, 
als Unzufriedenheit über Verschlechterung des Erwerbs und in 
Folge hiervon Mißstimmung gegen die Arbeitsgeber. 
8 160. 
Es erscheint hiernach schließlich ebensowohl zweckwidrig, 
den Arbeitslohn durch beschränkende Lohntaxen niedrig
	        
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