§ 173. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 325
mäßige Antheil einer Volksklnsse erhöhen, ohne daß dadurch der
Einkommensbezug der übrigen Klassen irgendwie vermindert
würde. Bei fortschreitender Kultur und unverkümmertem Weiter
gedeihen der Bolkswirthschast pflegen sogar regelmäßig alle drei
Einkommenszweige ergiebiger zu werden und ihren Empfängern
einen reichlicheren Bezug zu gewähren, tveil alsdann mit
gesteigerterer Wirksamkeit der angewendeten Produetionsmittel die
Beträchtlichkeit des gesammten Volkseinkommens zunimmt, und
weil selbst das Einkommen der Kapitalisten durch Sinken des
Zinsfußes nur dann tvirklich im Ganzen verringert wird, wenn
sich die Kapitalien jener nicht nebenher in aufwiegendem Maße
vermehren. Smnmtliche Bezieher verschiedener Einkommens
zweige haben daher schließlich ebenso, wie jeder einzelne Berufs
stand an dem Gedeihen aller anderen Stände interessirt ist, ein
durchaus gemeinschaftliches und übereinstimmendes Interesse am
Gedeihen der ganzen Volkswirthschaft.
§1%.
Wie folgenreich aber die R ü ck w i r k u n g e n d e r z e i t w e i s e
in Bezug auf das wechselseitige Höhenverhältniß
der Einkommenszweige eintretenden Aenderungen
nicht blos etwa insbesondere für die wirtschaftliche Lage
der dadurch betroffenen Einkommensempsänger, sondern auch
allgemeinhin zu sein vermögen, das ergiebt sich schon daraus,
daß das Steigen und Sinken der verhältnißmäßigen Höhe
eines Einkommenssatzes, insofern es auf die Productions-
kosteuverhaltuisse der Güter abändernd zurückwirkt, einerseits
entsprechende Veränderungen der Waarenpreise und anderer
seits das Bestreben veranlassen muß, theurer getvordene
Produetionsmittel möglichst durch wohlfeilere zu ersetzen.
Es erhöhen und erniedrigen sich demnach die Preise der
Güter je nachdem bei der Production derselben entweder ver-
hältnißmäßig theurer oder wohlfeiler gewordene Productions-
mittel mitwirken, während letztere nun zugleich stärker angewendet
werden, um erstere thunlichst zu ersetzen oder wenigstens deren
Wirksamkeit steigern. Ist z. B. die verhältnißmäßige Höhe
des Arbeitslohnes dadurch gestiegen, daß dieser auf Kosten anderer
Zweige einen größeren Bruchtheil des Volkseinkommens für sich