Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 173. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 325 
mäßige Antheil einer Volksklnsse erhöhen, ohne daß dadurch der 
Einkommensbezug der übrigen Klassen irgendwie vermindert 
würde. Bei fortschreitender Kultur und unverkümmertem Weiter 
gedeihen der Bolkswirthschast pflegen sogar regelmäßig alle drei 
Einkommenszweige ergiebiger zu werden und ihren Empfängern 
einen reichlicheren Bezug zu gewähren, tveil alsdann mit 
gesteigerterer Wirksamkeit der angewendeten Produetionsmittel die 
Beträchtlichkeit des gesammten Volkseinkommens zunimmt, und 
weil selbst das Einkommen der Kapitalisten durch Sinken des 
Zinsfußes nur dann tvirklich im Ganzen verringert wird, wenn 
sich die Kapitalien jener nicht nebenher in aufwiegendem Maße 
vermehren. Smnmtliche Bezieher verschiedener Einkommens 
zweige haben daher schließlich ebenso, wie jeder einzelne Berufs 
stand an dem Gedeihen aller anderen Stände interessirt ist, ein 
durchaus gemeinschaftliches und übereinstimmendes Interesse am 
Gedeihen der ganzen Volkswirthschaft. 
§1%. 
Wie folgenreich aber die R ü ck w i r k u n g e n d e r z e i t w e i s e 
in Bezug auf das wechselseitige Höhenverhältniß 
der Einkommenszweige eintretenden Aenderungen 
nicht blos etwa insbesondere für die wirtschaftliche Lage 
der dadurch betroffenen Einkommensempsänger, sondern auch 
allgemeinhin zu sein vermögen, das ergiebt sich schon daraus, 
daß das Steigen und Sinken der verhältnißmäßigen Höhe 
eines Einkommenssatzes, insofern es auf die Productions- 
kosteuverhaltuisse der Güter abändernd zurückwirkt, einerseits 
entsprechende Veränderungen der Waarenpreise und anderer 
seits das Bestreben veranlassen muß, theurer getvordene 
Produetionsmittel möglichst durch wohlfeilere zu ersetzen. 
Es erhöhen und erniedrigen sich demnach die Preise der 
Güter je nachdem bei der Production derselben entweder ver- 
hältnißmäßig theurer oder wohlfeiler gewordene Productions- 
mittel mitwirken, während letztere nun zugleich stärker angewendet 
werden, um erstere thunlichst zu ersetzen oder wenigstens deren 
Wirksamkeit steigern. Ist z. B. die verhältnißmäßige Höhe 
des Arbeitslohnes dadurch gestiegen, daß dieser auf Kosten anderer 
Zweige einen größeren Bruchtheil des Volkseinkommens für sich
	        
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