Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 176. 177. Güterverzehrung int Allgemeinen. 331 
ober des Genusses erfolgt. Ersteren Falls (bei „Erwerbs 
verzehrung", uneigentlicher oder „einstweiliger" Consumtion) ist 
sie, zur Beschaffung vermehrter oder werthvollerer Bedürfniß- 
befriedigungsmittcl dienend, Mittel zum Zweck des ausgiebigeren 
Erreichenkönnens persönlicher Befriedigung, während sie letzteren 
Falls (bei „Genußverzehrung", eigentlicher oder „definitiver" 
Consumtion) durch Gewährung dieser Befriedigung den Endzweck 
des Wirthschafteus erfüllt. 
Mittels geringster Werthsaufopferuug endlich wird die 
Bedürfnißbefriedigung erreicht bei Anwendung der geeignetsten 
Befriedigungsmittel und mindester Vernichtung dieser. 
Uebrigens kann natürlich jedes Gut und dessen Werth nicht 
mehrmals, sondern nur einmal aufconsnmirt werden. Der 
Werth eines Nahrungsmittels z. B. ist jedenfalls vernichtet, 
nachdem es genossen worden. Deshalb bleibt auch nicht etwa 
der Werth inländischer Erzeugnisse, welche ein Verschwender 
vergeudete, „im Laude", sondern lediglich der Werth des Gutes, 
z. B. des Geldes, mit welchem jene eingetauscht wurden. 
§ 177. 
Anderweite, nicht durch Consumtion herbeigeführte 
Werthszerstörungen entziehen dagegen vorhanden 
gewesene Werthe der Beitiltzung zur Bedürfnißbefriedigung 
und ergeben Werthsverluste. 
Solche aber können namentlich in Folge veränderter 
Beziehungen eines wirthschaftlichen Gutes oder zerstörender 
Einwirkungen der Natur selbst eintreten. 
In tticht durch Gebrauch zur Befriedigung von Bedürfnissen 
herbeigeführten Werthszerstörungen dieser Art, welche „unab 
sichtliche" sind, falls sie entweder überhaupt ohne menschliches 
Zuthun oder wenigstens gegen Absicht des Eigenthümers 
erfolgen, besteht die nichtwirthschaftliche Werthsvernichtung 
(„Verlnstverzehrung"). 
Letztere tritt in Folge veränderter Beziehungen eines Gutes 
insbesondere dann ein, wenn die Bedürfnisse, welche mittels 
jenes bisher befriedigt wurden, oder auch nur die Meinungen 
über die verhältnißmäßige Geeignetheit von Befriediguugsmitteln 
sich verändern. So vernichtet z. B. ein Modenwechsel stets 
wenigstens einen Theil des Werthes der bisher modern gewesenen
	        
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