§ 176. 177. Güterverzehrung int Allgemeinen. 331
ober des Genusses erfolgt. Ersteren Falls (bei „Erwerbs
verzehrung", uneigentlicher oder „einstweiliger" Consumtion) ist
sie, zur Beschaffung vermehrter oder werthvollerer Bedürfniß-
befriedigungsmittcl dienend, Mittel zum Zweck des ausgiebigeren
Erreichenkönnens persönlicher Befriedigung, während sie letzteren
Falls (bei „Genußverzehrung", eigentlicher oder „definitiver"
Consumtion) durch Gewährung dieser Befriedigung den Endzweck
des Wirthschafteus erfüllt.
Mittels geringster Werthsaufopferuug endlich wird die
Bedürfnißbefriedigung erreicht bei Anwendung der geeignetsten
Befriedigungsmittel und mindester Vernichtung dieser.
Uebrigens kann natürlich jedes Gut und dessen Werth nicht
mehrmals, sondern nur einmal aufconsnmirt werden. Der
Werth eines Nahrungsmittels z. B. ist jedenfalls vernichtet,
nachdem es genossen worden. Deshalb bleibt auch nicht etwa
der Werth inländischer Erzeugnisse, welche ein Verschwender
vergeudete, „im Laude", sondern lediglich der Werth des Gutes,
z. B. des Geldes, mit welchem jene eingetauscht wurden.
§ 177.
Anderweite, nicht durch Consumtion herbeigeführte
Werthszerstörungen entziehen dagegen vorhanden
gewesene Werthe der Beitiltzung zur Bedürfnißbefriedigung
und ergeben Werthsverluste.
Solche aber können namentlich in Folge veränderter
Beziehungen eines wirthschaftlichen Gutes oder zerstörender
Einwirkungen der Natur selbst eintreten.
In tticht durch Gebrauch zur Befriedigung von Bedürfnissen
herbeigeführten Werthszerstörungen dieser Art, welche „unab
sichtliche" sind, falls sie entweder überhaupt ohne menschliches
Zuthun oder wenigstens gegen Absicht des Eigenthümers
erfolgen, besteht die nichtwirthschaftliche Werthsvernichtung
(„Verlnstverzehrung").
Letztere tritt in Folge veränderter Beziehungen eines Gutes
insbesondere dann ein, wenn die Bedürfnisse, welche mittels
jenes bisher befriedigt wurden, oder auch nur die Meinungen
über die verhältnißmäßige Geeignetheit von Befriediguugsmitteln
sich verändern. So vernichtet z. B. ein Modenwechsel stets
wenigstens einen Theil des Werthes der bisher modern gewesenen