§ 39. Smithianismus.
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Ländereien, die in früherer Zeit die Hauptqnelle öffentlicher Ein
nahmen ausmachten, sondern nur durch Auflagen verschiedener
dlrt in einem zur Bestreitung der Regierungsausgabcn ausreichenden
M'aße aufzubringen. Die Kronländereien, welche größtentheils in
Forsten, zuweilen in wüstem, sowohl für die Bevölkerung als für
den Ackerbau verlorenem Lande beständen, als Privatbesitzungen
jedoch bald in gute Kultur kommen und einen wesentlich höheren
Ertrag gewähren rvürden, könnten durch Verkauf und Veriven-
rung des Erlöses zur Bezahlung von Staatsschulden ungleich
nutzbarer gemacht werden.
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